Alpha Trader Forum Forums Tägliche Setups Volkswagen Vz. (VOW3) – ISIN DE0007664039

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    ThomasCanali
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    Setup des Tages

    Die Vorzugsaktie des Autobauers aus Wolfsburg befindet sich in einem Aufwärtstrend. Das Halbjahresplus liegt bei rund 3.5 Prozent. Seit Monatsbeginn hat sich eine Keilformation ausgebildet, die sich sowohl nach oben als auch nach unten auflösen könnte.

    Mögliches bullisches Szenario

    Aufgrund des Aufwärtstrends und der generell recht guten Stimmung an den Börsen halten wir die Auflösung nach oben für wahrscheinlicher Kursziel wäre in diesem Fall das Pivot-Hoch vom 1. März.

    Mögliches bärisches Szenario

    Sowohl in Europa als auch auf dem wichtigsten Absatzmarkt in China läuft die Konjunktur keineswegs gut. Somit ist das Wertpapier anfällig für Bärenattacken. Ein bärisches Setup wäre ebenfalls darstellbar.

    Meinung: Der Konzern hat vorläufige Zahlen für das vergangene Jahr präsentiert. Demnach soll ein Umsatzzuwachs von 10 bis 15 Prozent gemeldet werden sowie ein operatives Ergebnis in Höhe des Vorjahres. Dies entspricht in etwa den Erwartungen der Analysten. Der Ausblick überzeugte die Mehrheit der Analysten nicht. Tim Rokossa von der Deutschen Bank sieht das Kursziel hingegen bei 180 EUR.

     

    Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

    Aktuelle Marktkapitalisierung: 64.85 Mrd. EUR

    Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 172.57 Mio. EUR

    Meine Meinung zu Volkswagen Vz. ist bullisch.

    Quellennachweise: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/volkswagen-deutsche-bank-mit-hammer-kursziel-20352066.html,

    Veröffentlichungsdatum: 24.03.2024

    Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 7.3.

    *On Watch*

    Adyen (ADYEN) – ISIN NL0012969182

    Veolia (VIE) – ISIN FR0000124141

    Boeing (CBA) – ISIN – US0970231058

    Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

    Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

    Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

    In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

    Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

    Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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