Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › Rheinmetall (RHM) – ISIN DE0007030009
- This topic is empty.
-
AuthorBeiträge
-
22. April 2024 at 23:07 #58835
Setup des Tages
Die Rheinmetall-Aktie ist mit rund 88 Prozent im Verlauf der vergangenen sechs Monate der Top-Outperformer im Deutschen Aktienindex. Nach dem Allzeithoch vom 9. April formiert das Wertpapier den Ansatz einer Seitwärtsrange knapp unterhalb der 20-Tagelinie.
Mögliches bullisches Szenario
Wünschenswert wäre eine Stabilisierung in Höhe des aktuellen Kursniveaus. Alles oberhalb der grünen Linie wäre auf jeden Fall bullisch und könnte bald ein neues Allzeithoch in den Chart malen.
Mögliches bärisches Szenario
Unterhalb der gelben Linie müssten wir nach neuen Ansatzpunkten für ein Long Setup suchen. Die positive Einstellung zur Rheinmetall-Aktie bliebe aber erhalten.
Meinung: Die weltweiten Rüstungsausgaben schnellen von Jahr zu Jahr von einem Rekordniveau zum nächsten. Rheinmetall könnte jetzt zusätzlich indirekt vom US-Hilfspaket für die Ukraine (61 Milliarden USD) und Israel (14 Milliarden USD) profitieren. Was genau in den aktuellen Paketen drin ist, bleibt zwar geheim, US-Firmen dürften aber die Hauptlieferanten sein. Die europäischen Regierungen müssen aber nachlegen, umso mehr, falls die Republikaner mit Donald Trump an der Spitze die US-Wahlen gewinnen sollten. Rheinmetall könnte somit über mehrere Jahre hinweg über solide Absatzmärkte verfügen können.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 21.97 Mrd. EUR
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 304.12 Mio. EUR
Meine Meinung zu Rheinmetall ist bullisch.
Quellennachweis: https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-04/us-repraesentantenhaus-bewilligt-ukraine-hilfen-in-milliardenhoehe
Veröffentlichungsdatum: 22.04.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 2.5.
*On Watch*
Deutsche Börse (DB1) – ISIN FR0000121329
Daimler Truck (DTG) – ISIN DE000DTR0CK8)
Amazon (AMZN) – ISIN US0231351067
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
-
AuthorBeiträge
- You must be logged in to reply to this topic.