Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › Volkswagen (VOW3) – ISIN DE000HAG0005
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18. Mai 2024 at 14:54 #59565
Setup des Tages
Rückblick:
Die Volkswagen-Vorzugsaktie liegt rund 10 Prozent im Halbjahresplus. Wir sehen eine Folge höherer Tiefs. Sofern das nächste Pivot-Hoch höher notieren sollte als jenes vom 8. April bliebe der Aufwärtstrend intakt. Die letzten beiden Tageskerzen formieren den Ansatz einer Seitwärtsrange. Die eng beieinander liegenden gleitenden Durchschnitte würden bei einer positiven Kursentwicklung ein Golden Cross formieren, was ebenfalls bullisch interpretiert werden darf.
Mögliches bullisches Szenario
Beim Überschreiten der Widerstandslinie halten wir es für sehr wahrscheinlich, dass das Wertpapier blad über dem vorherigen Pivot-Hoch notiert und den Aufwärtstrend fortsetzt.
Mögliches bärisches Szenario
Mit dem Unterschreiten der der beiden EMAs und damit auch der Seitwärtsrange wäre die Dynamik erst einmal verloren. Zumal auch der Dax in den Sommermonaten zur Schwäche neigt, sollten wir in einem solchen Fall auf den Trade verzichten.
Meinung:
Der ID7 hat als erstes deutsches Fahrzeug vom ADAC die Testnote „sehr gut“ erhalten. Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass der Wolfsburger Autobauer mit Tesla und den Herstellern aus Asien im Segment der E-Mobilität mithalten kann.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 66.26 Mrd. EUR
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 130.45 Mio. EUR
Meine Meinung zu Volkswagen Vz. ist bullisch.
Quellennachweis: https://www.chip.de/news/Ueberraschung-bei-ADAC-Test-Erstes-deutsches-Auto-mit-sehr-gut-bewertet_185267457.html
Veröffentlichungsdatum: 18.05.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 4.7.
*On Watch*
Bayer (BAYN) – ISIN DE000BAY0017
ASML (ASL) _ ISIN NL0010273215
Gamestop (GME) – ISIN US36467W1099
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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