Alpha Trader Forum Forums Tägliche Setups Schneider Electric (SU) – ISIN                   FR0000121972

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    ThomasCanali
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    Setup des Tages

    Die Aktie des französischen Elektronikkonzerns konnte im vergangenen Halbjahr fast 34 Prozent zulegen. Erst letzte Woche gab es neues Allzeithoch. Nach dem Rücksetzer gibt es nun den Ansatz einer Seitwärtsrange, die unser Breakout-Setup formt.

    Mögliches bullisches Szenario

    Beim Überschreiten der Kerze vom Freitag gehen wir von weiter positvem Momentum aus und könnte das zuvor genannte Allzeithoch anvisieren.

    Mögliches bärisches Szenario

    Auf der Unterseite hat sich eine saubere Unterstützungslinie formiert. Knapp unter der Kurslücke vom 21. auf 22. Februar könnte wir den Stopp Loss setzen für den Fall, dass die Aktie die Erwartungen nicht erfüllt.

    Meinung: Das Unternehmen hatte bereits eine Woche vor der o. g. Kurslücke die Zahlen für das Schlussquartal und das Gesamtjahr 2023 gemeldet. Auch hier hat die Börse sehr positiv reagiert, was bei den rundum zweistelligen Zuwächsen auch kein Wunder ist. Die Dividende und der Ausblick für das laufende Jahr wurden nach oben angepasst, so dass alles dafür spricht, dass die Bullen hier erst einmal am Ruder bleiben.

     

    Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

    Aktuelle Marktkapitalisierung: 116.69 Mrd. EUR

    Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 162.96 Mio. EUR

    Meine Meinung zu Schneider Electric ist bullisch.

    Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/loral-zahlen-enttaeuschen-kosmetik-aktie-verliert-nachboerslich-30-euro-20350048.html

    Veröffentlichungsdatum: 08.04.2024

    Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 1.9.

    *On Watch*

    SAP (SAP) – ISIN     DE0007164600

    Zurich Insurance (ZURN) – ISIN     CH0011075394

    United States Steel (X) – ISIN – US9129091081

    Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

    Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

    Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

    In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

    Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

    Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

     

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