Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › Schneider Electric (SU) – ISIN FR0000121972
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8. April 2024 at 8:30 #58249
Setup des Tages
Die Aktie des französischen Elektronikkonzerns konnte im vergangenen Halbjahr fast 34 Prozent zulegen. Erst letzte Woche gab es neues Allzeithoch. Nach dem Rücksetzer gibt es nun den Ansatz einer Seitwärtsrange, die unser Breakout-Setup formt.
Mögliches bullisches Szenario
Beim Überschreiten der Kerze vom Freitag gehen wir von weiter positvem Momentum aus und könnte das zuvor genannte Allzeithoch anvisieren.
Mögliches bärisches Szenario
Auf der Unterseite hat sich eine saubere Unterstützungslinie formiert. Knapp unter der Kurslücke vom 21. auf 22. Februar könnte wir den Stopp Loss setzen für den Fall, dass die Aktie die Erwartungen nicht erfüllt.
Meinung: Das Unternehmen hatte bereits eine Woche vor der o. g. Kurslücke die Zahlen für das Schlussquartal und das Gesamtjahr 2023 gemeldet. Auch hier hat die Börse sehr positiv reagiert, was bei den rundum zweistelligen Zuwächsen auch kein Wunder ist. Die Dividende und der Ausblick für das laufende Jahr wurden nach oben angepasst, so dass alles dafür spricht, dass die Bullen hier erst einmal am Ruder bleiben.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 116.69 Mrd. EUR
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 162.96 Mio. EUR
Meine Meinung zu Schneider Electric ist bullisch.
Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/loral-zahlen-enttaeuschen-kosmetik-aktie-verliert-nachboerslich-30-euro-20350048.html
Veröffentlichungsdatum: 08.04.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 1.9.
*On Watch*
SAP (SAP) – ISIN DE0007164600
Zurich Insurance (ZURN) – ISIN CH0011075394
United States Steel (X) – ISIN – US9129091081
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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