Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › SAP (SAP) – ISIN DE0007164600
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19. März 2024 at 17:08 #57721
Setup des Tages
Die SAP-Aktie befindet sich in einem stabilen Aufwärtstrend, wobei sie sich zuletzt eng am 20er-EMA orientierte. Sie erreichte am 7. März ein neues Allzeithoch. Der anschließende Rücksetzer und die Umkehrkerze zum Schluss deuten daraufhin, dass in Kürze der ideale Zeitpunkt für Einstieg in einen Long-Richtung kommen könnte.
Mögliches bullisches Szenario
Momentan sieht alles nach einer Fortsetzung der Rallye aus. Das derzeitige Allzeithoch könnte dann bald wieder Geschichte sein. Das Kursziel im Chart bei 185 EUR ergibt sich mittels Measured Move.
Mögliches bärisches Szenario
Falls der Kurs die untere gelbe Linie unterschreitet, ginge das Momentum erst einmal verloren und wir müssten uns neu orientieren.
Meinung: Die SAP-Aktie hat gerade einen guten Lauf. Die guten Zahlen zum 4. Quartal beflügeln die Analysten, die sich mit immer höheren Kurszielen überbieten. Im Jahresvergleich liegt das Gewinnwachstum bei fast 170 Prozent. Die Aktionäre freuen sich über die vorgesehene Dividendenerhöhung von 0.15 EUR je Aktie.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 201.45 Mrd. EUR
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 353.56 Mio. EUR
Meine Meinung zu SAP ist bullisch.
Quellennachweise: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/top-performer-sap-neuer-rekord-analysten-mit-immer-hoeheren-kurszielen-20351437.html, https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/ausschuettung-mehr-geld-fuer-aktionaere-sap-will-hoehere-dividende-ausschuetten-sap-aktie-zieht-an-13279766
Veröffentlichungsdatum: 19.03.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 3.2.
*On Watch*
Richemont (CFR) – ISIN CH0210483332
Capgemini (CAP) – ISIN FR0000125338
AstraZeneca (AZN) – ISIN – GB0009895292
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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