Alpha Trader Forum Forums Tägliche Setups Hensoldt (HAG) – ISIN DE000HAG0005

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    ThomasCanali
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    Setup des Tages

    Hensoldt- Aktionäre dürften mit dem Halbjahresplus von rund 43 Prozent zufrieden sein. Vielleicht geht da noch mehr! Der Kurs hat die Seitwärtsrange der letzten Wochen am heutigen Donnerstag durchbrochen, ist aber wieder unter die ober gelbe Linie zurückgekehrt.

    Mögliches bullisches Szenario

    Sofern das Wertpapier jetzt wieder drüber geht, haben wir ein klares Kaufsignal. Die Hensoldt-Aktie könnte dann bald wieder beim Allzeithoch vom 2. April stehen.

    Mögliches bärisches Szenario

    Allzu weit unter die untere gelbe Linie sollte das Wertpapier des deutschen Rüstungsherstellers aber nicht mehr fallen. Die Bullen wären dann erst einmal abserviert.

    Meinung:

    Hensoldt meldete wie in den Vorjahren einen Verlust fürs erste Quartal, der geringer als im Vorjahr ausfiel und bestätigte die Prognose für das Gesamtjahr. In puncto Profitabilität kann das Unternehmen mit dem deutschen Branchenprimus Rheinmetall derzeit nicht mithalten. Der hohe Auftragsbestand – ein Ergebnis der Aufrüstung in verschiedenen westlichen Ländern und der starken Nachfrage nach Verteidigungsgütern – weckt aber Hoffnungen, dass sich dies bald ändern könnte.

    Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

    Aktuelle Marktkapitalisierung: 4.50 Mrd. EUR

    Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 11.57 Mio. EUR

    Meine Meinung zu Hensoldt ist bullisch.

    Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/hensoldt-die-ersten-stimmen-nach-den-zahlen-20357140.htmll

    Veröffentlichungsdatum: 16.05.2024

    Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 3.0.

    *On Watch*

    Airbus (AIR) – ISIN NL0000235190

    Bayer (BAYN) – ISIN DE000BAY0017

    Toll Brothers (TOL) – ISIN US8894781033

    Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

    Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

    Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

    In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

    Es liegt kein Interessenskonflikt vor.

    Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

     

     

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