Alpha Trader Forum Forums Tägliche Setups Gaztransport & Technigaz (GTT) – ISIN FR0011726835

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    ThomasCanali
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    Die Aktie des Anbieters von Flüssiggasbehältern mit Sitz in Saint-Rémy-lès-Chevreuse nahe Paris legte im vergangen Halbjahr rund 22 Prozent zu. Nach dem jüngsten Pullback stabilisiert sich das Wertpapier am 20er-EMA

    Mögliches bullisches Szenario

    Das Unternehmen profitiert von der steigenden Nachfrage nach LNG. Sofern diese anhält, könnte sich die bullische Entwicklung fortsetzen.

    Mögliches bärisches Szenario

    LNG ist nicht klimafreundlich, sondern stellt nur einen Ersatz für die Erdgaslieferungen aus Russland dar. Sobald die Suche nach Erneuerbaren Energien durchschlagenden Erfolg zeigt, könnte die Nachfrage nach LNG und damit auch das Geschäftsmodell von Gaztransport & Technigaz zusammenbrechen.

    Meinung: Das Unternehmen ist Weltmarktführer bei Transportbehältern für LNG und weist für 2023 einen Gewinnzuwachs von 56 Prozent aus. Auch der Auftragsbestand ist solide. Darüber hinaus ist es auch im Wachstumsmarkt Wasserstoff vertreten. Es konnte gerade eine wichtige Zulassung für Flüssig-Wasserstoffbehälter erhalten.

     

    Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

    Aktuelle Marktkapitalisierung: 5.19 Mrd. EUR

    Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 27.32 Mio. EUR

    Meine Meinung zu Gaztransport & Technigaz ist bullisch.

    Quellennachweis: https://www.onvista.de/news/2022/08-06-wasserstoff-4-news-zur-gaztransport-aktie-shell-aktie-bp-aktie-johnson-matthew-aktie-und-hexagon-purus-aktie-11-26024040

    Veröffentlichungsdatum: 03.04.2024

    Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 4.2.

    *On Watch*

    SAP (SAP) – ISIN     DE0007164600

    Mercedes-Benz Group (MBG) – ISIN DE0007100000

    Waste Management (WM) – ISIN – US94106L1098

    Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

    Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

    Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

    In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

    Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

    Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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