Alpha Trader Forum Forums Tägliche Setups Allianz (ALV) – ISIN DE0008404005

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    ThomasCanali
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    Setup des Tages

    Die Aktie des deutschen Versicherungsmultis liegt in einem stabilen Aufwärtstrend und konnte im vergangenen Halbjahr fast 18 Prozent zulegen. Erst Anfang April gab es ein neues Allzeithoch. Der Rücksetzer reichte nicht ganz zum 50er-EMA, jedoch signalisiert die Umkehrkerze, dass das Wertpapier weiter nach oben will.

    Mögliches bullisches Szenario

    Wir versuchen den nächsten Bounce nach oben zu erwischen und könnten bald wieder das Allzeithoch erreichen.

    Mögliches bärisches Szenario

    Den Stop Loss könnten wir knapp unter dem 50er-EMA setzen. Falls die Marke gerissen wird, wäre das bullische Momentum erst einmal dahin. Die grundsätzlich positive Einstellung zum Wertpapier bliebe aber bis auf Weiteres erhalten.

    Meinung: Die Allianz warnt vor wachsenden Risiken in Europa und den USA. Das Superwahljahr und Freiluftveranstaltungen wie die Fußball-EM und die Olympischen Spiele könnten Anlass zu Polarisierung und Gewalt liefern. Tatsächlich sind diese Gefahren nicht von der Hand zu weisen, für Versicherungsunternehmen sind sie aber eine gute Gelegenheit, hochdotierte Policen zu verkaufen.

     

    Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

    Aktuelle Marktkapitalisierung: 103.11 Mrd. EUR

    Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 205.95 Mio. EUR

    Meine Meinung zu Allianz ist bullisch.

    Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/allianz-neue-gefahrenwarnung-20354884.html

    Veröffentlichungsdatum: 11.04.2024

    Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 2.1.

    *On Watch*

    Sika (SIKA) – ISIN   CH0418792922

    Deutsche Börse (DB1) – ISIN DE0005810055

    Broadcom (AVGO) – ISIN – US11135F1012

    Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

    Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

    Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

    In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

    Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

    Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

     

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