Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › Unilever (UNA) – ISIN GB00B10RZP78
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27. März 2024 at 18:58 #57963
Setup des Tages
Die Aktie des britischen Konsumgüterherstellers bewegt sich in einer übergeordneten Seitwärtsrange. Deutlich Momentum in den Chart brachte die Ankündigung, die Speiseeis-Sparte verkaufen zu wollen. Der anschließende Rücksetzer konnte sich über dem 20er-EMA festsetzen.
Mögliches bullisches Szenario
Die Börse bewertete, die Ankündigung mit großem Wohlwollen. Das Wertpapier hat am Mittwoch bereits ein Kaufsignal geliefert ist dann aber wieder unter das Hoch vom Dienstag zurückgekehrt. Sollte dieses Hoch wieder übertroffen werden, wäre das Kaufsignal reaktiviert und das Kursziel vom 21 Februar wäre im Visier der Bullen.
Mögliches bärisches Szenario
Unseren Trade könnten wir knapp unter dem Tief vom vergangenen Freitag und damit knapp unter der 20-Tagelinie absichern. Unilever war in den vergangenen Jahren kein Brüller. Wenn das Wertpapier an Momentum verliert, sollten wir rechtzeitig die Reißleine ziehen.
Meinung: Das Wertpapier bewegte sich in den vergangenen Jahren kaum vom Fleck. Die fundamentalen Zahlen waren eher schwankend. Immerhin gab es meist Zuwachs bei der Dividende. Die Strategie, sich auf die „starken Marken“ wie Dove, Rexona und Vaseline zu konzentrieren, hat etwas. Mit etwas Rückenwind vom Gesamtmarkt könnte der Plan aufgehen.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 115.55 Mrd. EUR
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 63.21 Mio. EUR
Meine Meinung zu Unilever ist bullisch.
Quellennachweise: https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/restrukturierung-unilever-aktionaere-begeistert-unilevers-speiseeis-geschaeft-34-langnese-34-wird-ausgegliedert-13352163
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 2.1.
*On Watch*
BMW (BMW) – ISIN DE0005190003
Richemont (CFR) – CH0210483332si
Blackrock (BLK) – ISIN – US09247X1019
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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