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    ThomasCanali
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    Energie ist der Antrieb unseres Wirtschaftssystems. Daher gelten viele Unternehmen dieses Sektors als systemrelevant. Bei der Preisbildung spielen die Knappheit der Ressourcen, geo-politische Rahmenbedingungen, aber auch Regulierungen und steuerliche Anreize zur Minderung von Umwelt- und Klimaschäden eine Rolle. Die Beteiligung der öffentlichen Hand bei zahlreichen Unternehmen bietet dem Aktionär einerseits eine gewisse Sicherheit im Krisenfall, andererseits hemmt sie häufig die freie Entfaltung des ökonomischen Potentials.

    Utilities Select Sector SPDR Fund (XLU) – ISIN IE00BWBXMB69

    Utilities Select Sector SPDR Fund (XLU) – ISIN IE00BWBXMB69

    Statt auf Einzelaktien können Aktionäre auch auf einen ETF setzten und damit Chancen und Risiken streuen. Utilities Select Sector SPDR Fund sind neben Energieversorgern, auch Wasserversorger und Entsorger vertreten. Größte Positionen sind die US-Energieversorger Nextra Energy, The Southern und Duke Energy. Mit dem dynamischen Anstieg der letzten Wochen hat sich das Wertpapier schon weit von den gleitenden Durchschnitten entfernt. Rücksetzer könnten hier Kaufgelegenheiten darstellen.

    Nextra Energy (NEE) – ISIN US65339F1012

    Nextra Energy (NEE) – US65339F1012

    Das Unternehmen ist einer der größten Energieversorger Nordamerikas. Er setzt auf Stromerzeugung aus Sonne, Energie und Kernkraft. Die fundamentalen Ergebnisse waren im Vergleich mit dem Vorjahr leicht rückläufig, weil die Notierungen an den Energiemärkten nach den Rekordwerten im Jahr 2022 etwas gefallen waren. Auch hier sollten wir nach der sehr dynamischen Entwicklung auf Pullbacks warten.

    The Southern (SO) – ISIN­ US8425871071

    The Southern (SO) ­ US8425871071

    Die Southern Co. zählt zu den führenden Stromerzeugern in den USA. Der Fokus liegt auf dem Südosten des Landes, wo sie über 4 Millionen Kunden mit Strom versorgt. Neben erneuerbaren Energien nutzt das Unternehmen auf Kernenergie und verfolgt das Ziel CO2-frei zu arbeiten. Zusätzlich betreibt es ein Stromübertragungs- und -verteilnetz. Eine Tochtergesellschaft versorgt Kunden mit Erdgas. Neben dem Energiegeschäft gehören auch das Kommunikationsnetz der Southern Linc und der Faseroptik-Großhändler Southern Telecom zum Konzern. Gegenüber dem Vorjahr erwartet das Unternehmen einen weiteren Gewinnzuwachs. Charttechnisch sieht es ähnlich aus wie bei den beiden vorherigen Charts: grundsätzlich bullisch, aber auf Rücksetzer warten!

    RWE (RWE) – ISIN DE0007037129

    RWE-Aktie (RWE) – ISIN DE0007037129

    Das in Essen ansässige Unternehmen gehört zu den größten Vertretern der Branche in Europa. Die Gewinnentwicklung verlief ein den vergangenen Jahren vergleichsweise wechselhaft, zuletzt mit einem starken Plus. Mit der letzten Tageskerze ist die RWE-Aktie aus einer Tasse-mit-Henkel-Formation ausgebrochen. Kursziel könnte das Pivot-Hoch vom vergangenen Dezember sein. Somit könnte ein Long-Einstieg auch jetzt noch vielversprechend sein.

    Engie (ENGI) – ISIN FR0010208488

    Engie (ENGI) – ISIN FR0010208488

    Der französische Energieversorger ist international tätig und sieht sich sich als größten unabhängigen Energieproduzenten der Welt. Das Unternehmen bietet verschiedene gasbetriebene Energiequellen, abgasarme Energiegeneratoren sowie Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz an. Es ist führend in der unabhängigen Stromproduktion, Flüssiggas, erneuerbaren Energien und Gastransport- und -vertriebsdienstleistungen. Im Chart sehen wir eine übergeordnete Seitwärtsrange mit einem Kursrutsch Ende April aufgrund des Dividendenabschlags. Zwischenzeitlich hat sich das Wertpapier wieder auf die Oberseite der EMAs zurückgekämpft. Vor einem Long-Einstieg wäre eine Stabilisierung auf dem aktuellen Niveau wünschenswert.

    Tagescharts vom 10.05.2024, Quelle: TWS

    Autor: Thomas Canali

    Veröffentlichungsdatum: 12.05.2024

    Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

    Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

    Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

    In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

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