Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › RWE (RWE) ISIN DE0007037129
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30. April 2024 at 7:45 #59047
Setup des Tages
Die RWE-Aktie verlor im vergangenen Halbjahr über 9 Prozent ihres Kurswertes. Mit dem heutigen Bruch der Widerstandslinie bei 33 EUR liegt aber ein aktives Kaufsignal vor.
Mögliches bullisches Szenario
Solange sich das Wertpapier über der Widerstandslinie hält, bleibt die Einschätzung zur Aktie des Energieversorgers aus Essen positiv. Rücksetzer zu dieser Marke könnte besonders günstige Einstiegskurse bieten. Ein anschließender Bounce würde das Kaufsignal nochmals bestätigen, somit wäre der Einstieg dann noch attraktiver. Hierzu müsste man intraday nach geeigneten Setups schauen.
Mögliches bärisches Szenario
Schwächere Notierungen an den Energiemärkten – etwa infolge eines Konjunktureinbruchs – könnten einen erneuten Abverkauf einläuten. Bei Schlusskursen unter der unteren gelben Linie – damit unter beiden gleitenden Durchschnitten – wäre das Setup nicht mehr attraktiv und wir sollten uns anderweitig umschauen.
Meinung:
RWE-Aktionäre hatten nach dem Rekordjahr 2022 im Folgejahr einen Gewinneinbruch um rund 50 Prozent zu verzeichnen, was in der volatilen Energiebranche, aber keineswegs ungewöhnlich ist. Gefallene Großhandelspreise für Strom hatten die Aktie unter Druck gesetzt. Olly Jeffery von Deutsche Bank Research belässt das Wertpapier in einer aktuellen Vorschau auf den am 15. Mai erscheinenden Quartalsbericht trotzdem auf „Buy“.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 24.06Mrd. EUR
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 88.52 Mio. EUR
Meine Meinung zu RWE ist bullisch.
Quellennachweis: https://www.finanzen.ch/nachrichten/aktien/deutsche-bank-ag-bescheinigt-buy-fuer-rwe-aktie-1033288039
Veröffentlichungsdatum: 30.04.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 4.9.
*On Watch*
Axa (CS) – ISIN FR0000120628
EON (EAON) – ISIN DE000ENAG999
American Express (AXP) – ISIN US0258161092
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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