Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › Roche Holding AG Genussschein (ROG) ¬ CH0012032048
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30. Mai 2024 at 18:56 #59907
Setup des Tages
Rückblick: Roche Holding AG Genussschein (ROG) ¬ CH0012032048
Der Roche-Genussschein – so etwas wie die schweizerische Variante einer stimmrechtslosen Vorzugsaktie – verlor im vergangenen Halbjahr rund 5.5 Prozent ihres Kurswertes. Das Wertpapier liegt in einem Abwärtstrend. Dennoch gibt es mit der Rückkehr auf die Oberseite der gleitenden Durschnitte und dem anschließenden Pullback eine kleine Hoffnung auf eine Kehrtwende. Das Golden Cross und der Washout vom Donnerstag unter die beiden EMAs verstärken diese Erwartung.
Mögliches bullisches Szenario
Mit dem Überschreiten der letzten Tageskerze rückt zumindest das letzte Pivot-Hoch wieder in Reichweite. Aufgrund des bestehenden Abwärtstrend sollte man aber vorsichtig bleiben und keineswegs All-in gehen.
Mögliches bärisches Szenario
Den Stop Loss in Höhe der gelben Linie sollten wir konsequent einhalten, weil darunter die Bären wieder am Ruder wären.
Meinung:
Analysten zeigten sich zuletzt enttäuscht über die Zahlen zum Jahr 2023. Die DZ Bank sieht dennoch Raum für positive Überraschungen.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 181.96 Mrd. CHF
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 322.0 Mio CHF
Meine Meinung zu Roche ist neutral.
Quellennachweis: https://www.cash.ch/news/top-news/roche-genussschein-fallt-nach-neuen-analystenurteilen-noch-weiter-ab-680541
Veröffentlichungsdatum: 30.05.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 3.3.
*On Watch*
Rheinmetall (RHM) – ISIN DE0007030009
Allianz (ALV) – ISIN DE0008404005
Biontech (BNTX) – ISIN US09075V1026
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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