Alpha Trader Forum Forums Tägliche Setups Lang & Schwarz (LUS1) – ISIN DE000LS1LUS9

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    ThomasCanali
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    Setup des Tages

    Rückblick:

    Die Lang-&-Schwarz-Aktie-legte im vergangenen Halbjahr eine beeindruckende Kursrallye von rund 82 Prozent. Nach dem Pivot-Hoch vom Dienstag sehen wir eine sich ausbildende Pullback-Formation, aus der sich ein attraktives Setup entwickeln könnte. Die deutlich tiefer liegende nachbörsliche Notierung sollten wir aber – ebenso wie die Nachrichtenlage ­ im Blick behalten, um nicht auf dem falschen Fußerwischt zu werden.

    Mögliches bullisches Szenario

    Wünschenswert wäre eine Stabilisierung auf dem aktuellen Niveau mit einer erneuten Annäherung an den 20er-EMA, dem das Wertpapier lange gefolgt ist.

    Mögliches bärisches Szenario

    Schlusskurse unter dem 20er-EMA würden andeuten, dass doch etwas nicht stimmt und wir doch erstmal die Finger von dem Wertpapier lassen sollten..

    Meinung:

    Lang & Schwarz, dass sie im ersten Quartal 2024 ein beeindruckendes Handelsergebnis von 26 Millionen Euro erzielt haben. Dies stellt eine signifikante Steigerung gegenüber dem Vorjahresquartal dar, in dem lediglich 11 Millionen Euro erwirtschaftet wurden. Allerdings warnt das Unternehmen, dass diese positive Entwicklung nicht zwangsläufig auf das Gesamtjahr übertragen werden kann.

    Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

    Aktuelle Marktkapitalisierung: 118.85 Mrd. EUR

    Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 192.42 Mio. EUR

    Meine Meinung zu Lang & Schwarz ist bullisch.

    Quellennachweis: https://stock3.com/news/lang-schwarz-verdient-wieder-praechtig-14411300

    Veröffentlichungsdatum: 13.06.2024

     

    *On Watch*

    Zurich Insurance (ZURN) – ISIN     CH0011075394

    Novartis (NOVN) – CH0012005267

    Xylem (XYL) – ISIN US98419M1009

    Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

    Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

    Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

    In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

    Es liegt kein Interessenskonflikt vor.

    Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

     

     

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