Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › Deutsche Bank (DBK) – DE0005140008
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12. Juli 2024 at 7:40 #61215
Setup des Tages
Rückblick: Mit einem Kursplus von rund 28 Prozent nutzte die Deutsche-Bank-Aktie den Rückenwind des Gesamtmarktes. Der aktuelle Rücksetzer mit dem Test der 20-Tagelinie könnte in Kürze eine gute Möglichkeit für einen Trade in Long-Richtung bieten.
Mögliches bullisches Szenario
Beim Überschreiten der gestrigen Tageskerze würden wir bald das per Measured Move ermittelte Kursziel ansteuern. Frische Zahlen gibt es am 24. Juli, so dass wir den Trade vorher schließen sollten. Die verbleibenden anderthalb Wochen könnten aber für einen Swingtrade gerade reichen.
Mögliches bärisches Szenario
Wenn wir den Stopp Loss in Höhe der unteren gelben Linie platzieren, haben wir mit den beiden gleitenden Durschnitten und der „magischen“ 15-EUR-Marke diverse Unterstützungen. Sollten diese wegfallen, sollten wir deutlich vorsichtiger agieren und nicht unbedingt investiert sein.
Meinung:
Positiv auf den Aktienkurs könnte sich auswirken, dass Matthew Connolly, ein Ex-Händler der Deutschen Bank ha seine 150-Millionen-Dollar-Klage im Zusammenhang mit dem Libor-Skandal hat fallen gelassen. Er war zunächst verurteilt, dann freigesprochen worden und warf der Bank vor, ihn durch Falschaussagen zum Sündenbock gemacht zu haben.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 30.47 Mrd. EUR
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 141.54 Mio EUR
- Meine Meinung zu Deutsche Bank ist bullisch.
- Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/deutsche-bank-skandalprozess-vom-tisch-20361530.html
- Veröffentlichungsdatum: 12.07.2024
- Autor: Thomas Canali
Mit den im Chart genannten Eckdaten kommen wir auf ein CRV von 2.9.
*On Watch*
ABB Ltd. (ABBN) – ISIN CH0012221716
Alcon (ALC) – ISIN CH0432492467
Unum (UNM) – ISIN US91529Y1064
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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