Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › Continental (CON) – DE0005439004
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16. Juli 2024 at 9:05 #61341
Setup des Tages
Rückblick: Mit dem Minus von rund 18,5 Prozent des vergangenen Halbjahres werden die Anteilseigner kaum zufrieden sein, aber aus charttechnischer Sicht gibt es erste Anzeichen einer möglichen Trendwende. Zumindest sahen wir nach dem Zwischenbericht zum laufenden Quartal einen Kurssprung auf die Oberseite der gleitenden Durchschnitte, sodass wir nach dem jüngsten Rücksetzer ein sauberes Pullback-Setup erkennen. Auch die zuletzt waagrechte Ausrichtung des 50-Tagedurchschnitts könnte die Bären wieder vom Parkett vertreiben.
Mögliches bullisches Szenario
Mit dem Überschreiten der letzten Tageskerze rückt das Pivot-Hoch vom 5. Juli wieder ins Visier. Alles weitere wäre aus heutiger Sicht reine Spekulation!
Mögliches bärisches Szenario
Die Automobilkonjunktur in Europa läuft weiterhin verhalten, zumal die Umstellung auf E-Mobilität weiterhin lahmt. Die untere gelbe Linie stellt eine saubere Unterstützungslinie dar. Darunter sollten wir die Finger von der Continental-Aktie lassen.
Meinung:
Continental war in seinem Zwischenbericht eher zurückhaltend. Der Reifenhersteller mit Sitz in Hannover setzt auf die konjunkturelle Erholung in der Volksrepublik China und sein hauseigenes Sparprogramm.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 11.78 Mrd. EUR
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 28.53 Mio USD
- Meine Meinung zu Continental ist bullisch.
- Quellennachweis: https://cdn.continental.com/fileadmin/__imported/sites/corporate/_international/english/hubpages/30_20investors/40_20events/financial_20calendar/2024/240703_quarterly_reference_sheet_2024_q2.pdf
- Veröffentlichungsdatum: 15.07.2024
- Autor: Thomas Canali
Mit den im Chart genannten Eckdaten kommen wir auf ein CRV von 2.3.
*On Watch*
ASML (ASML) – ISIN NL0010273215
SAP (SAP) – ISIN DE0007164600
Nvidia (NVDA) – ISIN US67066G1040
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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