Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › Bayer (BAYN) – ISIN DE000BAY0017
Tagged: bayn, bottom-fishing
- This topic is empty.
-
AuthorBeiträge
-
23. April 2024 at 18:04 #58869
Setup des Tages
Nach einem langen Kursverfall gibt es leise Hoffnung für die Bayer-Aktie. Auf der Unterseite erkennen wir ein höheres Tief, auf der Oberseite den Ansatz einer Widerstandslinie. Zudem verläuft der 50er-EMA schon fast wieder in der Waagrechten.
Mögliches bullisches Szenario
Falls die freundliche Stimmung der letzten Tage am deutschen Aktienmarkt weiter anhält, könnte die Bayer-Aktie die Widerstandslinie bald durchbrechen. Die Bullen könnten dann das Pivot-Hoch vom 8. Januar ins Visier nehmen.
Mögliches bärisches Szenario
Die Kurslücke vom vergangenen Wochenende bietet eine solide Unterstützung. Wenn die Aktie darunter fällt, wäre ein weiterer Abverkauf denkbar.
Meinung: Der Finanzinvestor Blackrock hat sich im März rund 300.000 Bayer-Aktien für circa 9.17 Millionen USD gesichert. Die Zustimmung institutioneller Investoren wird am Markt stets positiv aufgenommen und deutet auf eine wachsende Hoffnung hin, die letztlich eine Voraussetzung für eine mögliche Trendwende im Kurs darstellt. Bayer meldet frische Zahlen am 14. Mai, wobei JPMorgan von einer recht ordentlichen Entwicklung ausgeht. Gut möglich, dass im Rahmen der Hauptversammlung am kommenden Freitag bereits mehr durchsickert und das Wertpapier schon vor den Zahlen nach oben schießt.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 26. 86 Mrd. EUR
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 108.842 Mio. EUR
Meine Meinung zu Rheinmetall ist bullisch.
Quellennachweis: https://www.ntg24.de/Bayer-Stimmungswende-23042024-AGD-Aktien
Veröffentlichungsdatum: 23.04.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 2.4.
*On Watch*
Hermes (RMS) – ISIN FR0000052292
Daimler Truck (DTG) – ISIN DE000DTR0CK8
ConocoPhilips (COP) – ISIN US20825C1045
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
-
AuthorBeiträge
- You must be logged in to reply to this topic.