Alpha Trader Forum › Forums › Tägliche Setups › Ing Groep (INGA) – NL0011821202
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10. Juli 2024 at 17:59 #61175
Setup des Tages
Rückblick: Ein Kursanstieg von über 28 Prozent in einem soliden Aufwärtstrend und eine Widerstandszone mit mehreren Kontakten zeigen deutlich, dass die Bullen bei der ING-Groep-Aktie das Steuer fest im Griff haben. Positiv zu werten ist, dass der Kurs, dass Allzeithoch vom Jahresanfang 2018 überschritten hat.
Mögliches bullisches Szenario
Beim Überschreiten des Allzeithochs würden wir das per Measured Mover ermittelte und im Chart eingezeichnete Kursziel anvisieren.
Mögliches bärisches Szenario
Unterhalb der unteren gelben Linie wäre unser Setup zunächst einmal kaputt, sodass wir auf eine neue passende Chartformation warten sollten.
Meinung: ING plant höhere Gewinne trotz sinkender Zinsen. Ziel: 14% Eigenkapitalrendite bis 2027, über bisherigen Erwartungen. Erträge sollen jährlich um 4-5% wachsen, Gebühreneinnahmen auf 5 Mrd. Euro steigen. Kernkapitalquote-Ziel: 12,5% bis Ende 2025, aktuell 14,8%. Ein innovatives Vorhaben ist die „Instant“-Baufinanzierung, die bis 2027 kommen soll: Hypothekenkredit in 10 Minuten. Als eine der führenden europäischen Direktbanken könnte die ING Groep damit punkten. Mögliche Aktienrückkäufe könnten Kurs stärken.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 51.47 Mrd. EUR
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 141.54 Mio EUR
- Meine Meinung zu ING Groep ist bullisch.
- Quellennachweis: –
- Veröffentlichungsdatum: 10.07.2024
- Autor: Thomas Canali
Mit den im Chart genannten Eckdaten kommen wir auf ein CRV von 2.6.
*On Watch*
ABB Ltd. (ABBN) – ISIN CH0012221716
Ing Groep (INGA) – ISIN NL0011821202
Alibaba (BABA) – ISIN US01609W1027
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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