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    ThomasCanali
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    KEIN Aprilscherz! Erster legaler Joint am Ostermontag! Auswirkungen auf Cannabis-Aktien?

    Die nach wie vor umstrittene Cannabis-Legalisierung soll zunächst dazu beitragen, dass Konsum und Eigenanbau entkriminalisiert werden. Besitz und Anbau von Kleinmengen sind mit Monatsbeginn für Privatpersonen erlaubt. Auch Vereine stehen in den Startlöchern. Der Einsatz zu medizinischen Zwecken soll ab Ostermontag, den 1. April 2024 ebenfalls einfacher sein. Das neue Gesetz folgt entsprechenden Regelungen in Uruguay, Mexiko, Canada und zahlreichen US-Bundesstaaten. Die Biden-Regierung plädiert für weitergehende Schritte auf Bundesebene. Womöglich entsteht dadurch ein neuer Hype rund um Cannabis-Aktien.

    AdvisorShares Pure US Cannabis ETF (MSOS) – ISIN US00768Y4531

    AdvisorShares Pure US Cannabis ETF (MSOS)

    Da der Cannabis-Sektor noch recht jung ist, kann es passieren, dass Unternehmen kommen und gehen. Insofern könnte es eine gute Idee sein, auf einen ETF zu setzen, der eine etwas breitere Diversifizierung bietet. Der AdvisorShares Pure US Cannabis ETF ist zwar weit entfernt von seinen Höchstständen, hat aber die Bodenbildung hinter sich gelassen. Es könnte sich lohnen, nach Pullback- und Breakout-Setups für Long Trades Ausschau zu halten.

    Synbiotic (SBX) – ISIN DE000A3E5A59

    Synbiotic (SBX)

    Synbiotic ist ein deutsches Unternehmen mit 13 Tochtergesellschaften, das das Spektrum der neuen Möglichkeiten breit abdecken will. Angesichts der Legalisierung in Deutschland besteht die Chance, dass sich das Unternehmen einen Vorsprung auf dem europäischen Markt ergattert. Seit der Gründung im Jahre 2017 gab es stets rote Zahlen, was sich im Zuge der neuen Gesetzgebung rasch ändern könnte. Im Chartbild erkennen wir die Volatilität der Aktie, aber auch das positive Momentum, das für Long-Einstiege attraktiv sein könnte.

    Canopy Growth (CGC) – ISIN     CA1380357048

    Canopy Growth (CGC)

    Canopy Growth ist eines der führenden Unternehmen auf dem liberalen kanadischen Markt. Es ist noch weit von schwarzen Zahlen entfernt. Die Aktie ist momentan stark Nachrichten getrieben und reagierte zuletzt positiv auf entsprechende News aus Deutschland und den USA. Momentan hat sich der Kurs schon weit von den gleitenden Durchschnitten entfernt. Auch hier sollten wir auf Pullbacks warten.

    Scotts Miracle Gro (SMG) – ISIN US8101861065

    Scotts Miracle Gro (SMG)

    Scotts Miracle Gro ist ein breit aufgestellter Anbieter für Gartenpflege und im Bereich Cannabis über seine Tochter Hawthorne Gardening Company vertreten. Zum Sortiment gehören Hydrokulturen, Beleuchtung und anderes Zubehör, das für den Anbau benötigt wird. Auch wenn die Chancen der Liberalisierung womöglich etwas überschätzt wurden und daher in den vergangen Jahren Verluste gemeldet werden mussten, gehört das Unternehmen aus Marysville im Bundesstaat zu den Profiteuren der aktuellen Entwicklung. Charttechnisch ist neben der positiven Entwicklung der letzten Monate hervorzuheben, dass die Aktie ein wichtiges Gap Down aus dem vergangenen August egalisieren konnte, so dass ehemalige Widerstände sich nun in Unterstützungen wandeln könnten.

    Innovative Industrial Properties (IIPR) –ISIN US45781V1017

    Innovative Industrial Properties (IIPR)

    Innovative Industrial Properties ist als einziges der genannten Unternehmen profitabel und kann eine seit Jahren positive Ergebnisentwicklung vorweisen. Auch die Dividendenrendite für 2023 ist mit 7.16 Prozent attraktiv. Es bietet allerdings keine Cannabis-Produkte an, sondern vermietet Flächen an Cannabis-Erzeuger und profitiert von den steuerlichen Vorteilen der Immobilien-REITs. Es macht sich zunutze, dass die Branche bei Vermietern mit einem negativen Image behaftet ist und kann so hohe Mieten kassieren. Die positive Entwicklung läasst uns nach günstigen Einstiegsgelenheiten suchen.

    Veröffentlichungsdatum: 31.03.2024

    Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

    Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

    Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

    In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

    Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

    Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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