Alpha Trader Forum Forums Teilnehmerbeiträge Philips (PHIA) – ISIN NL0000009538

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    ThomasCanali
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    Setup des Tages

    Rückblick: Die Philips-Aktie konnte im vergangenen Halbjahr rund 19 Prozent zulegen. Auffällig ist das Gap Up im April, dem bald ein interessantes Breakout Setup folgen könnte. Die Konturen im Chart sind allerdings noch zu unscharf, daher verzichten wir derzeit auf konkrete Zahlen für Ein- und Ausstieg.

    Mögliches bullisches Szenario

    Wünschenswert wäre eine stabile Seitwärtsbewegung von ein paar Tagen, so dass wir die Risikospanne genauer definieren können. Kursziel wäre das Pivot-Hoch vom 29. Aptil.

    Mögliches bärisches Szenario

    Aus heutiger Sicht könnte sich eine Unterstützungslinie bei 23,50 EUR formieren. Auch der 50er-EMA dürfte sich diesem Niveau annähern. Unterhalb der blauen Linie wollen wir aber zumindest keine Schlusskurse mehr sehen.

    Meinung: Philips könnte laut Pressemeldungen eine Einigung in Bezug auf mangelhafte Beatmungsgeräte erzielt haben und langjährige Klagen abgewendet haben. Dadurch könnte das Wertpapier bald zu alter Stärke zurückgewinnen.

     

    Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

    Aktuelle Marktkapitalisierung: 22.58 Mrd. EUR

    Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 40.35 Mio. EUR

    Meine Meinung zu Philips ist bullisch.

    Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/medien-ittk-technologie/philips-mit-paukenschlag-aktie-explodiert-ueber-30-prozent-20356373.html

    Veröffentlichungsdatum: 20.06.2024

     

    *On Watch*

    Ahold Delhaize (AD) – ISIN NL0011794037

    Nestlé (NESN) – ISIN           CH0038863350

    Amazon (AMZN) – ISIN      US0231351067

    Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

    Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

    Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

    In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

    Es liegt kein Interessenskonflikt vor.

    Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

     

     

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