Alpha Trader Forum › Forums › Teilnehmerbeiträge › Nestlé (NESN) – ISIN DE000BAY0017
- This topic is empty.
-
AuthorBeiträge
-
19. Juli 2024 at 8:02 #61443
Setup des Tages
Rückblick: Trotz eines Kursverlust von rund 3 Prozent könnte die Nestlé-Aktie für ein Long Setup wieder interessant werden, da das Wertpapier zwischenzeitlich auf die Oberseite der gleitenden Durschnitte zurückgekehrt ist und dort eine Widerstandslinie bei circa 95 CHF formiert hat.
Mögliches bullisches Szenario
Beim Überschreiten der Widerstandslinie rückt das Pivot-Hoch vom 7. Juni wieder in greifbare Nähe. Allein die direkt nachfolgende Kurslücke auf den 10. Juni stört das Gesamtbild etwas.
Mögliches bärisches Szenario
Sobald sich andeuten könnte, dass es wieder unter den beiden EMAs weiter geht, sollten wir vorsichtiger agieren. Die untere gelbe Linie markiert unser Exit-Signal.
Meinung:
CEO Marc Schneider will im laufenden Quartal „bedeutende Innovationen“ in den Handel bringen, die das Wachstum vergangener Tage zurückbringen sollen. Im Chart gibt es erste Anzeichen, dass die Aussage auf Resonanz an den Börsen trifft. Als globale Nr. 1 unter den Lebensmittelkonzernen sollten wir die Schweizer im Auge behalten.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 238.33 Mrd. CHF
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 250.03 Mio CHF
- Meine Meinung zu Nestlé ist bullisch.
- Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/indizes/nestl-ceo-verbreitet-optimismus-ist-das-die-wende–20358554.html
- Veröffentlichungsdatum: 19.07.2024
- Autor: Thomas Canali
Mit den im Chart genannten Eckdaten kommen wir auf ein CRV von 3.4.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
-
AuthorBeiträge
- You must be logged in to reply to this topic.