Alpha Trader Forum › Forums › EON (EOAN) ¬ ISIN DE000ENAG999
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2. Mai 2024 at 8:50 #59087
Setup des Tages
Die EON-Aktie konnte ihren Kurswert im vergangenen Halbjahr um rund 9 Prozent steigern. Das Wertpapier hatte neulich das Hoch aus dem Jahr 2022 geknackt. Bis zum Allzeithoch aus dem Jahr 2007 ist noch viel Luft, die langfristige Chartformation könnte jedoch darauf hindeuten, dass die Aktie wieder nach oben will. Die Breakout-Formation der letzten Tage ist noch nicht wirklich ausgereift, zumal die Kerze vom Dienstag erst einmal Schwäche signalisierte.
Mögliches bullisches Szenario
Unser Kursziel läge beim Ausbruch über die Widerstandslinie beim Pivot-Hoch vom 14. März. Wünschenswert wäre eine weitere Verschlankung der Seitwärtsrange, so dass das Chance-Risiko-Verhältnis noch etwas attraktiver ausfiele.
Mögliches bärisches Szenario
Bei schwächere Notierung an den Energiemärkte würde sich auch die EON-Aktie wahrscheinlich nicht halten können. Daher müssten wir in einem solchen Fall zurückhaltend agieren.
Meinung:
Auch die Analysten sind sich nicht ganz einig, sehen das Wertpapier aber mit 3 mal Kaufen und 2 mal Halten mehrheitlich positiv. Die Entwicklung der Energiepreise wird dabei eine entscheidende Rolle spielen. Diese wiederum sind abhängig von den geo-politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 32.38 Mrd. EUR
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 63.06 Mio. EUR
Meine Meinung zu EON ist bullisch.
Quellennachweis: https://www.finanzen.ch/nachrichten/aktien/was-analysten-von-der-eon-se-aktie-erwarten-1033307901
Veröffentlichungsdatum: 02.05.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 1.5.
*On Watch*
Swiss Life (SLHN) – ISIN CH0014852781
Deutsche Bank (DBK) – ISIN DE0005140008
Alcoa (AA) – ISIN US0138721065
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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