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28. Mai 2024 at 18:34 #59875
Setup des Tages
Rückblick:
Die Continental-Aktie befindet sich in einem Abwärtstrend und verlor im vergangenen Jahr über 12 Prozent ihres Kurswerts. Das Wertpapier zeigte in den letzten Tagen ein Aufbäumen in Form einer in den 20er-EMA hineinragenden Bärenflagge. Hier spricht vieles für einen weiteren Abverkauf.
Mögliches bullisches Szenario
Momentan gibt es hier kein Futter für die Bullen. Der 50er-EMA fällt und bei 64 EUR gibt es ein fettes Gap Down, das auf dem Weg nach oben zu überwinden wäre.
Mögliches bärisches Szenario
Beim Bruch der Bärenflagge dürfte die Continental-Aktie zumindest das Pivot-Tief vom 2. Mai ansteuern.
Meinung:
Der Automobilzulieferer hat am 8. Mai für das erste Quartal 2023 einen Verlust von 53 Millionen Euro gemeldet. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres erzielte das Unternehmen noch einen Gewinn von 382 Millionen Euro. Der Vorstandsvorsitzende Nikolai Setzer erklärte, dass das erste Quartal in diesem Jahr das schwächste des Dax-Konzerns sein wird. Im weiteren Jahresverlauf erwartet er jedoch eine Verbesserung der Situation in den drei Unternehmensbereichen Automotive, Reifen und Contitech. Trotz der Quartalsverluste hat Continental die Jahresprognose für 2023 bestätigt. Die Analysten hatten bessere Ergebnisse erwartet. Dementsprechend reagierte das Wertpapier in der Folge mit Kursverlusten. Bis auf Weiteres haben die Bären hier das Kommando!
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 12.20 Mrd. EUR
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 17100 EUR
Meine Meinung zu Continental ist bärisch.
Quellennachweis: https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/schwieriges-branchenumfeld-continental-aktie-faellt-continental-verzeichnet-im-ersten-quartal-verlust-13492946
Veröffentlichungsdatum: 28.05.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 2.0.
*On Watch*
Deutsche Bank (DBK) – ISIN DE0005140008
Hornbach (HBH) – ISIN DE0006083405
Tesla (TSLA) – ISIN MX01AM050019
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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