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7. Mai 2024 at 23:37 #59261
Setup des Tages
Die BASF-Aktie verzeichnet ein Halbjahresplus von rund 13 Prozent. Im Chart sehen wir einen intakten Aufwärtstrend, gleichzeitig aber auch Warnsignale, die ein blitzsauberes Short-Setup liefern. Zum einen erkennen wir nach den Quartalszahlen in Verbindung mit dem Dividendenabschlag eine immer noch nicht geschlossenes Gap Down, andererseits ragt die anschließende Bärenflagge in den 50er-EMA hinein und etwas weiter oben kommen mit der Oberkante der Kurslücke und dem 20er-EMA weitere Hindernisse hinzu.
Mögliches bullisches Szenario
Schlusskurse über dem 20er-EMA wären ein eindeutig bullisches Signal, was darauf hin deuten würde, dass der Ludwigshafener Chemiekonzern die Krisen der letzten Jahre doch weitgehend hinter sich gelassen hat.
Mögliches bärisches Szenario
Mit dem Unterschreiten der letzten Tageskerze wären die Bullen wieder am Ruder und könnten das Tief vom 26. April ansteuern. Die traditionelle Dax-Schwäche in den Sommermonaten spricht gleichfalls für dieses Szenario.
Meinung:
Die BASF hat im ersten Quartal weniger Umsatz und Gewinn als im Vorjahr abgeliefert. Corona, der Ukraine-Krieg und die daraus resultierende Energiepreisexplosion haben tiefe Spuren hinterlassen. Hinzu kommt, dass der Umbau der Energiewirtschaft für den energiehungrigen Konzern eine besondere Herausforderung darstellt.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
Aktuelle Marktkapitalisierung: 44.23 Mrd. EUR
Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 158.37 Mio. EUR
Meine Meinung zu BASF ist bullisch.
Quellennachweis: https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/boersennews/basf-das-koennte-nun-bitter-werden/4429155/
Veröffentlichungsdatum: 07.05.2024
Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 1.8.
*On Watch*
ASML (ASML) – ISIN NL0010273215
Deutsche Telekom (DTE) – ISIN DE0005557508
Tesla (TSLA) – ISIN US88160R1014
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil ein Angehöriger des Erstellers dieser Anlageempfehlung Positionen in BAS hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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