Alpha Trader Forum Forums Thema Tag: uhr

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    • Swatch (UHR) – ISIN CH0012255151 Setup des Tages Die Aktie des schweizerischen Uhrenherstellers verlor im vergangenen Halbjahr rund 11 Prozent ihres Kurswertes. Auf Grund des höheren Pivot-Tiefs ist aber der Abwärtstrend gebrochen, so dass es nach dem anschließenden Pullback nun wieder nach oben gehen könnte. Für unser Long Setup orientieren wir uns mit Trigger und Stop Loss an der letzten Tageskerze. Mögliches bullisches Szenario Beim Überschreiten der Kerze vom Montag wäre der Weg frei zum Pivot-Hoch vom 16. Februar. Mögliches bärisches Szenario Wir setzen den Stop Loss mit etwas Abstand unter der letzten Kerze und damit auch unter dem 20er-EMA. Tiefer sollte das Wertpapier nicht fallen, weil dann das Momentum schwinden würde. Meinung: Die Swatch Group war im Jahr 2020 wegen pandemiebedingter Schließungen des Einzelhandels rote Zahlen geschrieben, aber gleich im Folgejahr wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt. Mittlerweile liegen die Ergebnisse wieder über den Vor-Cora-Zahlen, auch wenn das China-Geschäft noch hinter den Erwartungen zurückbleibt. Kooperation mit Omega und Blancpoint sollen für zusätzliche Dynamik sorgen. Angesichts der gegenläufigen Entwicklung von Aktienkurs und Gewinn könnte das Unternehmen unterbewertet sein.   Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten Aktuelle Marktkapitalisierung: 10.82 Mrd. CHF Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 33.33 Mio. CHF Meine Meinung zu Swatch ist bullisch. Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/swatch-ist-das-der-neue-verkaufsschlager-das-sollten-anleger-tun-20339020.html Veröffentlichungsdatum: 08.04.2024 Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 4.5. *On Watch* SAP (SAP) – ISIN     DE0007164600 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (BBVA) – ISIN             ES0113211835 Datadog (DDOG) – ISIN – US23804L1035 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin: Es liegen keine Interessenskonflikte vor. Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.  

      Started by: ThomasCanali in: Tägliche Setups

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    • 8. April 202419:19

      ThomasCanali

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