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Partners Group (UHR) – ISIN CH0024608827 Setup des Tages Die Aktie des schweizerischen Vermögensverwalters konnte im vergangen Halbjahr einen Kurszuwachs von rund 21 Prozent verzeichnen. Der Rücksetzer im Aufwärtstrend bietet eine gute Einstiegsmöglichkeit in einen Long Trade. Für das Setup orientieren wir uns an der letzten Kerze des Charts. Mögliches bullisches Szenario Beim Überschreiten der heutigen Tageskerze könnte die Aktie mit dem nächsten Move das Pivot-Hoch vom 22. März ansteuern. Mögliches bärisches Szenario Den Stop Loss könnten wir mit etwas Abstand unter der genannten Kerze setzen. Falls die Marke gerissen wird, würden wir uns für ein Setup erst einmal neu orientieren. Die grundsätzlich positive Einstellung zum Wertpapier bliebe aber erst einmal erhalten. Meinung: Die Partners Group hatte bei leicht gestiegenen Umsätzen im Jahr 2023 einen stabilen Gewinn erwirtschaftet. denkt darüber nach ihr Portfolio neu zu sortieren. Mit dem Verkauf von Assets könnte erst einmal zusätzliches Geld in die Kasse kommen, was den Aktienkurs noch einmal beflügeln könnte. Zur Disposition stehen drei Unternehmen aus dem Energiesektor: die deutsche VSB Group, CapeOmega aus Norwegen und die in Nordeuropa etablierte Gren Holding. Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten Aktuelle Marktkapitalisierung: 31.43 Mrd. CHF Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 80.93 Mio. CHF Meine Meinung zu Partners Group ist bullisch. Quellennachweis: https://www.finanzen.ch/nachrichten/aktien/partners-group-aktie-sinkt-partners-group-erwagt-wohl-verkauf-von-assets-im-milliardenwert-1033165553 Veröffentlichungsdatum: 09.04.2024 Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 3.0. *On Watch* Sika (SIKA) – ISIN CH0418792922 Deutsche Börse (DB1) – ISIN DE0005810055 Datadog (DDOG) – ISIN – US23804L1035 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin: Es liegen keine Interessenskonflikte vor. Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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- 9. April 202418:19
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