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MTU Aero Engines (MTX) ¬ DE000CBK1001 Setup des Tages Rückblick: MTU Aero Engines (MTX) ¬ DE000CBK1001 Die MTU-Aktie konnte ihren Kurswert im vergangenen Halbjahr um rund 20 Prozent steigen. Das Wertpapier konnte nach dem Tief im Oktober 2023 einen neuen Aufwärtstrend etablieren. Der aktuelle Rücksetzer testete am heutigen Dienstag den 50er-EMA, lag aber mit Schlusskurs ählich wie die Tageskerzen davor über der blauen Linie. Auf der Höhe von 225 EUR finden wir mehrere Kontaktpunkte, die eine solide Unterstützung bieten. Mögliches bullisches Szenario Oberhalb der letzten Tageskerze übernehmen wieder die Bullen. Als Kursziel dient uns das Pivot-Hoch vom 16. Mai. Mögliches bärisches Szenario Wenn die genannte Unterstützungslinie brechen sollte, finden wir erst beim Pivot-Tief vom April wieder Support. Daher sollten wir uns dann erst einmal anderweitig umschauen. Meinung: Der Triebwerkshersteller zeigte sich bei der Meldung zum ersten Quartal 2024 sehr zufrieden. Das Militärgeschäft brummt, insbesondere die Beteiligung am Eurofighter-Antrieb sorgt für gute Laune. Bei Passagierjets hingegen war das Geschäft leicht rückläufig. Probleme bereiten weiterhin die Lieferketten, die das Neugeschäft etwas ausbremsen, hingegen das Wartungsgeschäft beflügeln, weil die Airlines dadurch ältere Triebwerke länger laufen lassen. Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten Aktuelle Marktkapitalisierung: 12.26 Mrd. EUR Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 24.60 Mio. EUR Meine Meinung zu MTU Aero Engines ist bullisch. Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/mtu-erst-gute-q1-zahlen-nun-dax-ende-das-sagen-analysten-20356641.html Veröffentlichungsdatum: 04.06.2024 Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 3.1. *On Watch* ASML (ASML) – ISIN NL0010273215 ASM Interneational (ASM) – NL0000334118 Netflix (NFLX) – ISIN US64110L1061 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin: Es liegt kein Interessenskonflikt vor. Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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- 4. Juni 202420:55
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