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LVMH (MC) – ISIN FR0000121014 Setup des Tages Die LVMH-Aktie legte im vergangenen Halbjahr rund 12 Prozent zu. Besonders auffällig ist der starke Move nach der Meldung der Zahlen für 2023. Der aktuelle Rücksetzer zum 20er-EMA könnte eine Gelegenheit sein, bei einer neuen Rallye im Luxus-Segment dabei zu sein. Mögliches bullisches Szenario Beim Überschreiten der letzten beiden Tageskerze läge nach Measured Move das Kursziel bei 900 EUR und damit noch weit vom Allzeithoch bei 944 EUR aus dem April 2023 entfernt. Mögliches bärisches Szenario Etwas unter der unteren gelben Linie müssten wir die Reißleine ziehen, da das Long setup an Momentum verlieren würde. Meinung: LVMH hat wieder einmal Rekordwerte bei Umsatz und Gewinn vorgelegt und das trotz galoppierender Inflation, Sanktionen gegen russische Oligarchen und China-Flaute. Marken wie Louis Vuitton, Tiffany, Bulgari und Dior finden nach wie vor reißenden Absatz. Für das laufende Jahr sieht das Management ein weiteres Wachstum vor. Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten Aktuelle Marktkapitalisierung: 415.81 Mrd. EUR Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 222.08 Mio. EUR Meine Meinung zu LVMH ist bullisch. Autor: Thomas Canali besitzt aktuell keine Positionen in MC Quellennachweise: https://www.aktienwelt360.de/2024/03/01/was-fuer-ein-luxus-lvmh-mit-rekordjahr-und-besten-wachstumsaussichten-doch-die-aktie-ist-noch-unter-allzeithoch-zu-haben/ Veröffentlichungsdatum: 07.03.2024 Mit den Eckdaten im Chart kommen wir auf ein CRV von 3.9. *On Watch* Kering (KER) – ISN FR0000121485 Infineon (IFX) – ISIN DE0006231004 Trade Desk (TTD) – ISIN – US88339J1051 Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren. Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin: Es liegen keine Interessenskonflikte vor. Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
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- 7. März 20248:47
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