Xetra Gold (4GLD): Der Goldrausch 2026 startet in die nächste Phase!

Kursziel Allzeithoch!

Rückblick

Als Inhaber-Schuldverschreibung, die einen Auslieferungsanspruch auf physisches Gold verbrieft, ist der Xetra Gold- ETC ein klassisches Instrument für Anleger, die von der Wertentwicklung des Goldpreises profitieren möchten. Der Chart zeigt einen sehr sauberen und stabilen Aufwärtstrend, welcher in eine Beschleunigung übergegangen war. Nach dem jüngsten Rücksetzer hat sich in den letzten Tagen eine kleine Konsolidierung gezeigt.

Xetra Gold-Aktie: Chart vom 06.02.2026, Kürzel: 4GLD, Kurs: 137.38 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Ein nachhaltiger Ausbruch über die Widerstandslinie bei 137.20 EUR per Tagesschlusskurs würde das im Chart skizzierte Szenario aktivieren. Das nächste Ziel wäre dann das jüngste Allzeithoch im Bereich von 149 EUR.

Mögliches bärisches Szenario

Wenn der Kurs über 137.20 EUR steigt, dort aber wieder abverkauft wird, entsteht ein „Fake-out“. Das lässt Käufer „auf dem falschen Fuß“ stehen und führt oft zu schnellen Verkäufen. Wenn die 20-Tagelinie fällt, wird der Kurs vom EMA 50 häufig magnetisch angezogen.

Meinung

Der Goldpreis hat im frühen Jahr 2026 neue Rekordmarken über der psychologisch wichtigen Grenze von 5.000 USD pro Feinunze ins Visier genommen. Experten führen die Stärke aktuell auf anhaltende geopolitische Unsicherheiten und die Erwartungshaltung bezüglich der Zentralbankpolitik (Stichwort: Zinswende/Fed-Nominierungen) zurück. Gold hat laut aktuellen Studien besonders bei jungen Anlegern massiv an Beliebtheit gewonnen und gilt als Top-Anlageklasse für den Vermögensschutz.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: –
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: –
  • Meine Meinung zu XETRA Gold ist bullisch
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 11.02.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in 4GLD hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

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