Tripadvisor (TRIP): Bullisches Chartsignal verspricht weiteres Kurspotenzial!
So nutzen Sie das Kaufsignal für Ihr Trading!
Rückblick
Tripadvisor profitiert aktuell vom starken Reise- und Touristikboom, der sich dank rekordhoher Buchungszahlen fortsetzen dürfte. Die jüngsten Quartalszahlen bestätigen diesen positiven Trend. Nach einer starken Aufwärtsbewegung Ende Juni / Anfang Juli hat sich der Kurs in den letzten Monaten in einer Konsolidierungsphase bewegt. Zuletzt konnte die Aktie über die orange Trendlinie ausbrechen.
Tripadvisor-Aktie: Chart vom 17.09.2025, Kürzel: TRIP, Kurs: 18.67 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario
Die Aktie ist am Montag über die Trendlinie ausgebrochen. Dieses technische Kaufsignal wurde am Folgetag negiert. Jetzt haben die Bullen die Bären abermals auf die Hörner genommen. Bei einem temporären Rücksetzer in den Bereich von 18.00 bis 18.50 USD könnten sich neue Einstiegschancen ergeben.
Mögliches bärisches Szenario
Fallen die Notierungen unter die orange Trendlinie, wäre dies ein Warnzeichen. In unserem Szenario sichern wir den Trade unterhalb der Kerze von Dienstag ab.
Meinung
Tripadvisor hat ein Portfolio an Reiseberatungsmarken und -unternehmen aufgebaut, das Reisende nahtlos mit Reisezielen, Unterkünften, Reiseaktivitäten und -erlebnissen sowie Restaurants in über 40 Märkten und über 20 Sprachen weltweit verbindet. Das Unternehmen gehört zu den führenden Playern in diesem Segment. Für Anleger bietet die Reiseaktie eine Kombination aus Wachstum, strukturellen Verbesserungen und attraktiven Bewertungen in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.10 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 38.98 Mio. USD
- Meine Meinung zu Tripadvisor ist bullisch
- Quellennachweis: –
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 17.09.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von
