Siemens (SIE): Der 250-Euro-Widerstand ist gefallen!

Jetzt den technischen Rücksetzer für den nächsten Lauf nutzen!

Rückblick

Im Februar notierte die Siemens-Aktie bei ca. 275 Euro. Zu diesem Zeitpunkt herrschte eine starke KI-Fantasie. Es folgte ein Abverkauf. Nach einem signifikanten Tiefpunkt im März unter 200 Euro, hat die Aktie eine beeindruckende Rallye hingelegt. Als wir am 14. April einen Blick auf die Aktie geworfen hatten, wurde gerade die 235-Euro-Hürde überwunden.

Siemens-Aktie: Chart vom 27.04.2026, Kürzel: SIE, Kurs: 253.80 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Heute hat die Aktie die Widerstandszone bei ca. 250 Euro überwunden und damit ein Kaufsignal generiert. Nach dem Ausbruch erfolgt oft ein leichter Rücksetzer an die alte Widerstandszone, die nun als Unterstützung fungiert. Dieser mögliche Pullback ließe sich zum Einstieg nutzen.

Mögliches bärisches Szenario

Fallen die Notierungen unter die Breakout-Kerze (unser Stop-Loss-Level), wäre das starke Momentum verflogen. Der nächste Anlaufpunkt wäre im Bereich der EMAs 20 / 50.

Meinung

Die Industrie weltweit muss effizienter werden (Ressourcenschonung, KI-Integration, Automatisierung). Siemens liefert mit seinem „Digital Twin“-Konzept genau die Werkzeuge dafür. Das Unternehmen zeigt sich robust, insbesondere im Bereich Digital Industries und Smart Infrastructure. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, was die fundamentale Basis für den charttechnischen Aufstieg liefert. Frische Zahlen will der Konzern am 13. Mai vorlegen, was zu erhöhter Volatilität führen könnte.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 187.68 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 347.28 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu Siemens ist bullisch
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 27.04.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

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