SAP: KI-Fokus und Stellenabbau treiben Aktie auf neues Allzeithoch!

Prozyklisches Kaufsignal ausgelöst!

Breakout Trading-Strategie

Rückblick

Europas größter Softwarekonzern baut sein Stellenabbauprogramm aus, um sich stärker auf den Bereich Künstliche Intelligenz zu konzentrieren. Statt der ursprünglich geplanten 8.000 sollen nun 9.000 bis 10.000 Stellen wegfallen. Dies teilte das Unternehmen am Montagabend nach US-Börsenschluss mit. Durch die hohe Akzeptanz der Abfindungsangebote durch die Mitarbeiter sollen die Kosten ab dem kommenden Jahr deutlich sinken.

SAP-Aktie: Chart vom 23.07.2024, Kürzel: SAP, Kurs: 196.48 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Die SAP-Aktie reagierte positiv auf die Nachrichten und sprang um über 6 % an. Mit einem neuen Allzeithoch von 196.78 Euro festigte sich der Softwarekonzern seinen Platz als wertvollstes Unternehmen im DAX.

Mögliches bärisches Szenario

Das Papier der Softwareschmiede hat mit dem Ausbruch auf neue Höchststände ein Kaufsignal generiert. Fällt der Kurs unter das letzte Pivot-Tief, könnte es zu einem stärkeren Kursrückgang in den Bereich von 165 Euro kommen.


Meinung

Trotz des Stellenabbaus konnte SAP im zweiten Quartal ein starkes Ergebnis präsentieren. Das operative Ergebnis (EBIT) vor Sondereffekten stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 33 % auf 1,94 Milliarden Euro. Der Umsatz erhöhte sich um 10 % auf 8,29 Milliarden Euro. Vor allem das Cloud-Geschäft entwickelte sich mit einem Wachstum von 25 % überdurchschnittlich positiv.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 240.30 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 220.34 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu SAP ist bullisch
  • Quellennachweis: –
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 23.07.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in SAP hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von