SAP: Erholungsrally nach starken Quartalszahlen nicht verpassen!
Freudensprung nach Q1-Zahlen!
Pullback Trading-Strategie
Rückblick
SAP hat sein Geschäftsmodell vom Lizenzverkauf auf Cloud-Abos umgestellt, da sich das Cloudwachstum deutlich beschleunigte. Die Aktie überzeugte in den letzten Monaten mit einer starken Performance. Diese Bewegung wurde zuletzt korrigiert.
SAP-Aktie: Chart vom 23.04.2024, Kürzel: SAP, Kurs: 171.72 EUR, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Wenn die Aktie weiterhin Stärke zeigt, wäre dies ein bullisches Signal. Ein Test der Abwärtstrendlinie würde das Szenario nicht negieren.
Mögliches bärisches Szenario
Gerät die Aktie nach ihrem Freudensprung unter Verkaufsdruck und nimmt die Abwärtsbewegung wieder auf, könnte rasch der Kursbereich um die 150 Euro angelaufen werden.
Meinung
SAP setzt auf Innovationen und KI. Nach den jüngsten Quartalszahlen startete die Aktie heute eine Erholungsrally. Die Ergebnisse konnten die Analysten überzeugen und vor allem die mittelfristigen Perspektiven werten diese als positiv. SAP dürfte dank einer hohen Nachfrage nach Cloudprodukten gegen eine Abonnementgebühr weiter auf Wachstumskurs bleiben.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 192.48 Mrd. EUR
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 278.66 Mio. EUR
- Meine Meinung zu SAP ist bullisch
- Quellennachweis: –
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 23.04.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in SAP hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von