Partners Group: VSB Group, CapeOmega & Gren Holding auf der Verkaufsliste!

Frisches Geld in der Kasse könnte den Aktienkurs der Partners Group (PGHN) beflügeln!

Partners Group (PGHN) – ISIN CH0024608827

Rücksetzer im Aufwärtstrend bietet Einstiegsmöglichkeit bei Partners-Group-Aktie !

Rückblick

Die Aktie des schweizerischen Vermögensverwalters konnte im vergangen Halbjahr einen Kurszuwachs von rund 21 Prozent verzeichnen. Der Rücksetzer im Aufwärtstrend bietet eine gute Einstiegsmöglichkeit in einen Long Trade. Für das Setup orientieren wir uns an der letzten Kerze des Charts.

Partners-Goup-Aktie: Chart vom 09.04.2024, Kürzel: PGHN, Kurs: 1262.2 CHF, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Beim Überschreiten der heutigen Tageskerze könnte die Aktie mit dem nächsten Move das Pivot-Hoch vom 22. März ansteuern.

Mögliches bärisches Szenario

Den Stop Loss könnten wir mit etwas Abstand unter der genannten Kerze setzen. Falls die Marke gerissen wird, würden wir uns für ein Setup erst einmal neu orientieren. Die grundsätzlich positive Einstellung zum Wertpapier bliebe aber erst einmal erhalten.

Meinung

Die Partners Group hatte bei leicht gestiegenen Umsätzen im Jahr 2023 einen stabilen Gewinn erwirtschaftet. denkt darüber nach ihr Portfolio neu zu sortieren. Mit dem Verkauf von Assets könnte erst einmal zusätzliches Geld in die Kasse kommen, was den Aktienkurs noch einmal beflügeln könnte. Zur Disposition stehen drei Unternehmen aus dem Energiesektor: die deutsche VSB Group, CapeOmega aus Norwegen und die in Nordeuropa etablierte Gren Holding.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Aktuelle Marktkapitalisierung: 31.43 Mrd. CHF

Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 80.93 Mio. CHF

Meine Meinung zu Partners Group ist bullisch.

Quellennachweis: https://www.finanzen.ch/nachrichten/aktien/partners-group-aktie-sinkt-partners-group-erwagt-wohl-verkauf-von-assets-im-milliardenwert-1033165553

Veröffentlichungsdatum: 09.04.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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