NVIDIA: Die Nachfrage nach neuen Produkten des KI-Spezialisten lässt die Bullen feiern!

Pullback bietet Chancen!

BreakoutPullback Trading-Strategie

Rückblick

Inmitten des KI-Booms ist Nvidia mit seinen Hardwareprodukten der unangefochtene Platzhirsch. Die leistungsstarken Grafikchips des Unternehmens dominieren den Halbleitermarkt. Nachdem sich die Nvidia-Aktie in den letzten Wochen deutlich von der 50-Tagelinie absetzen konnte, beobachten wir aktuell einen Rücksetzer der Kurse.

Nvidia-Aktie: Chart vom 11.11.2024, Kürzel: NVDA, Kurs: 144.96 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Zeigt die Aktie nach dem Pullback im Bereich von 144 USD wieder Stärke, könnte man eine Long-Position ins Rennen schicken.

Mögliches bärisches Szenario

Fallen die Notierungen unter die 20-Tagelinie zurück, ist mit zunehmendem Abgabedruck zu rechnen.

Meinung

Die Nachfrage nach Nvidias neuen Produkten, wie der Blackwell-Architektur und den H200-Chips, ist enorm. Das Angebot ist derzeit aber begrenzt. Sobald die Lieferkapazitäten steigen, könnte Nvidia erheblich profitieren, da die Nachfrage in verschiedenen Sektoren, insbesondere im KI- und Rechenzentrumsbereich, ungebrochen ist.Der KI-Spezialist dürfte seine marktführende Position in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Der aktuelle Rücksetzer der Aktie könnte eine interessante Einstiegsgelegenheit darstellen. Zu beachten ist dabei, dass Nvidia am 20.11.2024 nachbörslich seine Q3-Zahlen veröffentlichen wird.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 3.56 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 30.17 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Nvidia ist bullisch
  • Quellennachweis: –

Veröffentlichungsdatum: 12.11.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in NVDA hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von