NVIDIA: Der Markt für generative KI soll explosionsartig auf 1.3 Bio. US-Dollar ansteigen!

Technisches Kaufsignal getriggert!

Rückblick

Der Boom bei künstlicher Intelligenz lässt die Anforderungen an die Hardware massiv ansteigen. Nvidia ist mit seinen KI-Chips unangefochtener Marktführer. Nach einem Anstieg auf über 140 USD hat die Bullen dann aber die Kraft verlassen. Aktuell sieht es charttechnisch wieder besser aus.

Nvidia-Aktie: Chart vom 25.09.2024, Kürzel: NVDA, Kurs: 124.32 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Mit dem Breakout über 122 USD wurde bereits ein technisches Kaufsignal generiert.

Mögliches bärisches Szenario

Solange sich die Notierungen über der 50-Tagelinie halten, bleibt das positive Szenario bestehen.

Meinung

Firmenchef Jensen Huang plant vorerst keine weiteren Veräußerungen. Der Nvidia-CEO hat seine Aktienverkäufe abgeschlossen. Zusätzlichen Rückenwind erhielt die KI-Aktie durch eine beeindruckende Prognose für den Bereich der Künstlichen Intelligenz. Experten sehen in der Künstlichen Intelligenz einen Megatrend, der das Potenzial hat, die Technologiebranche nachhaltig zu verändern. Laut Statista dürfte der Umsatz mit generativer KI von 137 Mrd. US-Dollar im Jahr 2024, bis 2032 auf 1.3 Bio. US-Dollar explosionsartig ansteigen. An der Supermacht im Halbleitermarkt führt weiterhin kein Weg vorbei. Temporäre Rücksetzer könnte man zum Einstieg in das Nvidia-Papier nutzen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.96 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 40.23 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Nvidia ist bullisch
  • Quellennachweis: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1451131/umfrage/umsatz-mit-generativer-kuenstlicher-intelligenz/
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in NVDA hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von