Netflix – NFLX: Streaming-Aktie mit Breakout-Setup bei 1000 USD!

Neue Kaufempfehlungen für Netflix-Aktie (NFLX)

Nutzeranzahl steigt auf Rekordwert!

Netflix (NFLX) – ISIN US64110L1061

Rückblick: Mit einem deutlichen Kursprung und der Formation einer neuen Seitwärtsrange unter der magischen 1000-USD-Marke reagierte die Netflix-Aktie auf die jüngsten Quartalszahlen. Das Halbjahresplus von 63 Prozent und ein intakter Aufwärtstrend sind genau das, was sich die Bullen wünschen.

Netflix-Aktie: Chart vom 04.02.2025, Kürzel: NFLX Kurs: 994.87 USD, Tageschart Quelle: TWS

Netflix-Aktie (NFLX)

Mögliches bullisches Szenario

Vieles spricht dafür, dass Netflix seine Aufwärtsentwicklung fortsetzt. Da das Wertpapier erst gestern ein neues Allzeithoch gebildet hat, ermitteln wir das Kursziel per Measured Move und landen etwa bei 1140 USD.

Mögliches bärisches Szenario

Bei 950 USD finden wir eine schöne Unterstützung. Sollte diese nicht halten, könnte dies auf eine allgemeine Marktschwäche hindeuten, sodass wir mit Long Trades grundsätzlich zurückhaltend sein sollten. Die Netflix-Aktie sollten wir uns dann für einen späteren Zeitpunkt aufheben.

Meinung:

Netflix hat charttechnisch interessante Kontaktpunkte zur 1000-USD-Marke aufgebaut, die beim Überschreiten eine starke Dynamik erwarten lassen. Auch die Analystengemeinde ist auf Seiten der Bullen. Besonders bemerkenswert ist der Sinneswandel bei Rosenblatt Securities: Deren Experten haben ihre neutrale Haltung aufgegeben und empfehlen die Aktie nun zum Kauf – mit einem außergewöhnlich bullischen Kursziel von 1494 USD. Der Einschätzung schließen wir uns grundsätzlich an, vertrauen aber hinsichtlich des Kursziels auf die charttechnisch-basierte Measured-Move-Methode.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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