LVMH (MC): Chinas Erholung sorgt für Breakout der Luxusgüteraktie!

Jetzt noch aufspringen?

Rückblick

LVMH vereint rund 75 Luxusmarken aus den Bereichen Mode, Schmuck, Hotels und Spirituosen unter seinem Dach. Bekannte Marken sind Louis Vuitton, Moët & Chandon, Hennessy, Dior, TAG Heuer und Dom Perignon. Die Aktie hat gerade die Konsolidierung nach oben verlassen.

LVMH-Aktie: Chart vom 11.11.2025, Kürzel: MC, Kurs: 637.40 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Der Widerstand knapp unter 625 EUR konnte mit einem bullischen Impuls überwunden werden. Temporäre Rücksetzer könnten als Einstiegschancen genutzt werden.

Mögliches bärisches Szenario

Unter die dynamische Unterstützung des EMA 20 sollten die Kurse nicht mehr fallen, wenn die Bullen weiter Stärke zeigen wollen. Ansonsten wäre das Oktober-Tief bei rund 525 EUR eine mögliche Anspielstation.

Meinung

Für Analysehäuser wie Bernstein Research oder Goldman Sachs bleibt die Aktie im Luxusgüterbereich die erste Wahl. Die chinesische Wirtschaft dürfte ihre Talsohle durchschritten haben und die Konsumnachfrage zieht wieder an. Laut Bloomberg plant LVMH bis Dezember dieses Jahres große Geschäfte im Reich der Mitte zu eröffnen. Damit hellen sich die Aussichten für den Luxusgüterkonzern weiter auf. Auch die längerfristigen Perspektiven bleiben positiv.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 307.11 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 220.37 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu LVMH ist bullisch
  • Quellennachweis: –
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 11.11.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in MC hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von