Iqvia Holdings – IQV: Kooperation mit Veeva bietet Mega-Potenzial!

CRV bei 3:1!

Gap Up nach den Quartalszahlen bei Iqvia-Aktie (IQV). Kurslücke weiterhin offen – JETZT Breakout-Setup!

Iqvia Holdings (IQV) – ISIN US46266C1053

Rückblick: Wir fokussieren uns auf die Entwicklung nach den Q2-Zahlen im Chartbild der Iqvia-Aktie. Das Wertpapier reagierte bei hohem Handelsvolumen mit einem recht großen Kurssprung auf das solide Zahlenwerk. Der anschließende Rücksetzer orientierte sich eng am 20er-EMA. Zuletzt verengte sich die Kursspanne in eine schlanke Seitwärtsrange. Der aktuelle Kurs notiert weit über der aufgerissene Kurslücke, sodass diese sehr wahrscheinlich nicht so bald wieder geschlossen wird.

IqviaAktie: Chart vom 22.09.2025, Kürzel: IQV Kurs: 187.83 USD, Tageschart Quelle: TWS

Iqvia Holding (IQV)

Mögliches bullisches Szenario

Unsere Risikospanne wird anhand der letzten drei Tageskerzen markiert. Zusammen mit dem Kursziel beim Pivot-Hoch vom 24. Juli kommen wir auf ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis von 3:1.

Mögliches bärisches Szenario

Die Branche ist für ihre Volatilität bekannt, sodass wir nichts anbrennen lassen wollen, sofern der Kurs nach unten ausschlägt.

Meinung

Iquia Holdings ist ein US‐Unternehmen mit 88000 Beschäftigten, mit Fokus auf Gesundheitsdatenanalyse, klinischen Studien und Technologie-Lösungen für die Life-Science-Branche. Am 18. August 2025 verkündeten Iqvia und Veeva Systems eine überraschende Langzeitpartnerschaft und beendeten damit alle Rechtsstreitigkeiten. Künftig integrieren beide ihre Software, Daten und Technologien, um Kunden aus Biopharma und Life Sciences besser zu bedienen. Iqvia tritt Veevas CRO Clinical Data Partner-Programm bei und nutzt die Veeva Clinical Suite, um klinische Studien effizienter durchzuführen – mit dem Ziel, Entwicklungen zu beschleunigen und Patienten schneller Zugang zu Innovationen zu verschaffen. Die Synergieeffekte dieser Kooperation liegen auf der Hand, sodass Iqvia ein Top-Kandidat für einen Swingtrade ist.


Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es besteht kein Interessenskonflikt.

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