Hensoldt: volle Auftragsbücher könnten die Aktie beflügeln!

Boom im Rüstungssektor hält an!

Hensoldt (HAG) – ISIN           DE000HAG0005

Hensoldt-Aktie (HAG) mit Breakout-Setup!

Rückblick

Hensoldt- Aktionäre dürften mit dem Halbjahresplus von rund 43 Prozent zufrieden sein. Vielleicht geht da aber noch mehr! Der Kurs hat die Seitwärtsrange der letzten Wochen am heutigen Donnerstag durchbrochen, ist aber wieder unter die ober gelbe Linie zurückgekehrt.

Hensoldt-Aktie: Chart vom 16.05.2024, Kürzel: HAG, Kurs: 38.70 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Sofern das Wertpapier jetzt wieder drüber geht, haben wir ein klares Kaufsignal. Die Hensoldt-Aktie könnte dann bald wieder beim Allzeithoch vom 2. April stehen.

Mögliches bärisches Szenario

Allzu weit unter die untere gelbe Linie sollte das Wertpapier des deutschen Rüstungsherstellers aber nicht mehr fallen. Die Bullen wären dann erst einmal abserviert.

Meinung:

Hensoldt meldete wie in den Vorjahren einen Verlust fürs erste Quartal, der allerdings geringer als im Vorjahr ausfiel und bestätigte die Prognose für das Gesamtjahr. In puncto Profitabilität kann das Unternehmen mit dem deutschen Branchenprimus Rheinmetall derzeit nicht mithalten. Der hohe Auftragsbestand – ein Ergebnis der Aufrüstung in verschiedenen westlichen Ländern und der starken Nachfrage nach Verteidigungsgütern – weckt aber Hoffnungen, dass sich dies bald ändern könnte.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Aktuelle Marktkapitalisierung: 4.50 Mrd. EUR

Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 11.57 Mio. EUR

Meine Meinung zu Hensoldt ist bullisch.

Quellennachweis: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/hensoldt-die-ersten-stimmen-nach-den-zahlen-20357140.htmll

Veröffentlichungsdatum: 16.05.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein Interessenskonflikt vor.

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