GE Aerospace: Die Börse ist von der Aufspaltung begeistert!

+70% bei der GE-Aktie in 6 Monaten!

GE Aerospace (GE) – ISIN US3696043013

Aktives Kaufsignal bei GE Aerospace (GE)!

Rückblick: Die General-Electric-Aerospace-Aktie liegt über 70 Prozent im Halbjahresplus. Im Tageschart erkennen wir ein aktives Kaufsignal nach dem Ausbruch aus der kleinen Seitwärtsrange. Die Notierung in der Nähe des 20-Tagedurchschnitts deutet an, dass das Wertpaer noch Luft nach oben haben könnte.

GE-Aerospace-Aktie: Chart vom 15.05.2024, Kürzel: GE Kurs: 163.47 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullsches Szenario

Mit dem Überschreiten der Widerstandslinie hat das Wertpapier ein Kaufsignal generiert. Vorbörslich notiert das Wertpapier wieder etwas tiefer, so dass wir intraday attraktive Einstiegsmöglichkeiten finden könnten. Unser Kursziel ist das Allzeithoch vom 2. April bei 175 USD.

Mögliches bärsches Szenario

Sollte die Aktie die untere gelbe Linie nachhaltig verletzen, ginge sehr wahrscheinlich das positve Momentum bei GE Aerospace verloren, an der positiven Einschätzung des Wertpapiers würden wir aber bis auf Weiteres festhalten.

Meinung

Der massive Kursanstieg steht in Zusammenhang mit der Aufspaltung von General Electric in die drei Unternehmen GE Healthcare (GEHC), das die Gesundheitssparte fortführt, den Spezialisten für erneuerbare Enerien GE Vernova (GEV) und den Betreiber des Luft- und Raumfahrtgeschäfts unter dem Namen GE Aerospace, der auch das Tickersymbol GE an der New York Stock Exchange übernimmt. Während GEHC schon seit mehr als einem Jahr an der Tech-Börse Nasdaq notiert, starteten GE Vernova und GE Aerospace am 2. April an der NYSE. Die lange grüne Kerze im Chart der GE-Aktie zeigt, dass die Börsianer der Meinung sind, dass die Sparte erfolgreicher arbeitet, wenn sie unabhängig von den anderen agieren kann.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von