D-Wave Quantum – QBTS: Die Quantencomputing-Aktie sieht extrem heiß aus!

Ist das der nächste große Hype?

Fokus auf nationale Sicherheit & Infrastruktur. D-Wave Quantum will bei US-Regierungsbehörden punkten!

D-Wave Quantum (QBTS) – ISIN US26740W1099

Rückblick: Wir sehen einen volatilen Halbjahresverlauf mit einem Kursplus von rund 80 Prozent bei der D-Wave-Quantum-Aktie. Nach dem Allzeithoch von Mitte Oktober rutschte das Wertpapier unter die gleitenden Durchschnitte, konnte sich aber zuletzt darüber stabilisieren. Mit der Kerze vom Donnerstag gab es noch einmal einen Test der beiden Linien, der Schlusskurs lag aber oberhalb.

D-Wave QuantumAktie: Chart vom 11.12.2025, Kürzel: QBTS Kurs: 27.98 USD, Tageschart Quelle: TWS

D-Wave Quantum (QBTS)

Mögliches bullisches Szenario

Die Kursphantasien könnten die D-Wave-Quantum-Aktie bald wieder in Richtung Allzeithoch katapultieren. Risikofreudige Trader könnten gleich oberhalb der gestrigen Tageskerze einsteigen. Wer vorsichtiger agiert, wartet bis zur oberen gelben Linie ab.

Mögliches bärisches Szenario

Auch auf der Unterseite gibt es diverse markante Niveaus zur Absicherung. Die untere gelbe Linie gibt dem Wertpapier ausreichend Spielraum, seine Volatilität auszuleben.

Meinung

D-Wave hat eine neue Geschäftseinheit gegründet, die sich gezielt auf Projekte mit der US-Regierung konzentriert, insbesondere in den Bereichen nationale Sicherheit, Logistik und Transport. Geführt wird sie von einem erfahrenen Manager aus der Luft- und Raumfahrt- sowie Verteidigungsindustrie, was die Ausrichtung auf praktische Anwendungen unterstreicht. Damit versucht D-Wave, seine Quantencomputer-Technologie stärker in reale Einsatzfelder zu bringen und Zugang zu einem verlässlichen, langfristigen Kundenkreis zu erhalten. Charttechnisch sieht das bullisch aus, eine Absicherung halten wir aber für dringend geboten, weil die Aktie eine starke Volatilität zeigt und noch keine positiven Ergebnisse erzielt werden.


Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, da eine eng mit dem Autor verbundene Person D-Wave Quantum-Aktien besitzt.

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