Crowdstrike: Stark bullisches Signal nach dem Rücksetzer!
Startschuss für eine Fortsetzung des Aufwärtstrends?
Rückblick
CrowdStrike bietet eine Cloud-basierte Endpunktschutz-Plattform zur Verhinderung von Sicherheitsverletzungen an. Nach dem Hoch im Juli hat die Aktie eine deutliche Korrektur hingelegt. Der Kurs hat dabei die gleitenden Durchschnitte EMA 20 und EMA 50 von oben durchbrochen, was eine Schwächephase signalisiert. Die jüngsten Kursbewegungen zeigen, dass der Kurs versucht, sich vom Tiefpunkt zu erholen.
CrowdStrike-Aktie: Chart vom 28.08.2025, Kürzel: CRWD, Kurs: 444.80 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario
Der Widerstand bei rund 425 USD wurde mit einem bullischen Impuls überwunden. Dies könnte das Signal für eine Fortsetzung des ursprünglichen Aufwärtstrends sein. Ein temporärer Rücksetzer könnte attraktive Einstiegsmöglichkeiten bieten.
Mögliches bärisches Szenario
Sollte der Kurs zurückfallen und die jüngsten Tiefs unterschreiten, wäre dies ein Zeichen für eine Fortsetzung der Korrektur.
Meinung
CrowdStrike hat am 27. August starke Quartalszahlen veröffentlicht und die Prognosen angehoben, was die positive Stimmung an den Märkten unterstützt hat. Der Umsatz belief sich auf 1,17 Milliarden US-Dollar, was einem Anstieg von 21 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht und über der prognostizierten Spanne von 1,14 bis 1,15 Milliarden US-Dollar lag. Der non-GAAP Nettogewinn pro Aktie erreichte einen Rekordwert von 0,93 US-Dollar und übertraf damit ebenfalls die Konsensprognose von 0,83 US-Dollar. Die Nachfrage nach den Cybersicherheitslösungen des Unternehmens bleibt hoch, was für das langfristige Wachstum spricht.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 110.17 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.38 Mrd. USD
- Meine Meinung zu CrowdStrike ist bullisch
- Quellennachweis: –
Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegen keine Interessenskonflikte vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von
