Corvel – CRVL: Breakout-Setup am Allzeithoch!

Solide fundamentale Kennzahlen und intakter Aufwärtstrend bei Corvel (CRVL)!

Saubere Widerstandslinie bei 325 USD!

Corvel Corp. (CRVL) – ISIN US2210061097

Rückblick: Ein Kursplus von über 22.6 Prozent in sechs Monaten in einem intakten Aufwärtstrend und eine Widerstandslinie beim Allzeithoch in Höhe der markanten 325-USD-Marke formieren unser Breakout-Setup bei der Corvel-Aktie. Das Unternehmen überzeugt nicht nur mit einer sauberen charttechnischen Performance, sondern auch mit soliden fundamentalen Kennzahlen.

Corvel-Aktie: Chart vom 26.09.2024, Kürzel: CRVL Kurs: 321.17USD, Tageschart Quelle: TWS

Corvel Corp. (CRVL)

Mögliches bullisches Szenario

Beim Überschreiten der Widerstandslinie erwarten wir in Kürze ein neues Allzeithoch, dessen Höhe wir mittesl Measured Move ermitteln.

Mögliches bärisches Szenario

Den Stopp Loss setzen wir auf dem aktuellen Niveau des 20er-EMA. Darunter würden wir die grundsätzlich positive Einschätzung der Corvel-Aktie beibehalten, aber nach neuen Setups Ausschau halten.

Meinung:

Innovative Ansätze bei Schadensersatzleistungen für Arbeitnehmer und im Gesundheitssektor trieben das Unternehmenswachstum bei Corvel Corp. voran. So kommt Künstliche Intelligenz bei der Rechnungsprüfung zum Einsatz. Diese erfolgreichen Lösungen festigten die Marktposition und eröffneten vielversprechende Expansionsmöglichkeiten. Im zweiten Quartal verzeichnete CorVel Corp beachtliche finanzielle Fortschritte. Der Umsatz kletterte auf 212 Millionen USD, was einem robusten Wachstum von 11 Prozent im Jahresvergleich entspricht. Parallel dazu erhöhte sich der Gewinn pro Aktie von 1.14 im Vergleichsquartal des Vorjahres auf nunmehr 1.25 USD.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.

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