Circle Internet – CRCL: Kommt der Genius Act doch noch?

Streit um Stablecoins & Co.!

Schwankungen innerhalb der Seitwärtsrange bei Circle Internet (CRCL)! Breakout-Setup bleibt intakt!

Circle Internet (CRCL) – ISIN US1725731079

Rückblick: „Deutliche Verluste“ am gestrigen Dienstag beschreibt der unten verlinkte Artikel zur Circle-Internet-Aktie und führt diese auf eine Verzögerung bei Genius Act über mehrere Krypto-Gesetzesentwürfe im US-Repräsentatenhaus zurück. Tatsächlich sind es gerundet die genannten minus 5 Prozent vom Montags- bis zum Dienstags-Schlusskurs. Etwas weniger dramatisch betrachtet: Die Kursschwankung liegt innerhalb der seit dem 30. Juni formierten Range und das Handelsvolumen war recht gering.

Circle-Internet-Aktie: Chart vom 15.07.2025, Kürzel: CRCL Kurs: 195.33 USD, Tageschart Quelle: TWS

Circle Internet (CRCL)

Mögliches bullisches Szenario

Der Artikel beschreibt, dass der Genius Act im zweiten Anlauf das US-Repräsentantenhaus noch passieren könnte. In diesem Fall dürfen wir mit einem Ausbruch in Richtung des Allzeithochs vom 23. Juni bei knapp 300 USD rechnen.

Mögliches bärisches Szenario

Die Volatilität in der Krypotszene ist unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsverfahren hoch. Eine enge Absicherung unterhalb der Seitwärtsrange ist bei der Circle-Internet-Aktie beinahe Pflicht!

Meinung:

Das Fintech-Unternehmen Circle Internet aus Boston, Massachuesetts ermöglicht Peer-to-Peer-Zahlungen und emittiert die Stablecoins USDC und EURC als digitale Repräsentationen traditioneller Fiatwährungen. Beide Token sind vollständig reservegedeckt und bilden den US-Dollar respektive den Euro in einem festen Wechselkurs von 1:1 ab. Unabhängig vom aktuellen Verfahren im Repräsentenhaus sollten wir das Wertpapier im Auge behalten, solten aber die starke Volatilität des Sektors berücksichtigen. Die Entwicklung nach dem Börsengang am 5. Juni ist sehr vielversprechend.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

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In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es besteht kein Interessenskonflikt.

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