Charter Communications – CHTR: Achten Sie auf diese Kurslücke!

Gap Up nach den Quartalszahlen!

Charter Communications (CHTR) in übergeordneter Seitwärtsbewegung! Jetzt Pullback-Setup!

Charter Communications (CHTR) – ISIN US16119P1084

Rückblick: Dreh- und Angelpunkt unseres Long-Setups mit der Charter-Communications-Aktie ist die Zone zwischen 385 und 390 USD, die bis in die Vorwoch einen Widerstand darstellte und nun als Unterstützung dient. Der Rücksetzer vom Pivot-Hoch bietet eine gute Startposition für den nächsten Bounce. Das Halbjahresplus liegt etwas über 43 Prozent.

Charter-Communications-Aktie: Chart vom 12.11.2024, Kürzel: CHTR Kurs: 392.00 USD, Tageschart Quelle: TWS

Charter Communications (CHTR)

Mögliches bullisches Szenario

Beim Überschreiten der letzten Tageskerze könnten wir das Kursziel beim Pivot-Hoch vom vergangenen Mittwoch anvisieren.

Mögliches bärisches Szenario

Der Kurs der Charter-Communications-Aktie hat sich doch schon etwas weit vom 50er-EMA entfernt. Insbesondere wenn der Gesamtmarkt kurzfristig wieder etwas nervöser werden sollte, wäre mit Abverkäufen zu rechnen. Die genannte Kurslücke bietet eine gute Gelegenheit, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen.

Meinung:

Der US-Telekomanbieter Charter Communications konnte im Quartal besser als erwartet abschneiden. Der bereinigte Gewinn je Aktie lag bei 8,82 USD, der Umsatz stieg auf 13,8 Milliarden USD. Die Aktie reagierte vorbörslich mit einem Plus von 4,7 Prozent. Während die Internetkundenzahl leicht auf 30,3 Millionen sank, wuchs das Mobilfunkgeschäft deutlich um 545.000 Anschlüsse. Der Gesamtumsatz im Privatkundenbereich blieb bei 10,8 Milliarden USD stabil, wobei das starke Mobilfunk- und Internetgeschäft Rückgänge im TV-Bereich ausglich. Das bereinigte EBITDA stieg um 3,6 Prozent auf 5,6 Milliarden USD. Da die gute Laune für den Gesamtmarkt vorerst bullisch bleiben dürfte, sind wir auch für charter Communications grundsätzlich optimistisch gestimmt.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.

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