BlackRock: Kaufsignal – massive Mittelzuflüsse bei Bitcoin-ETF!

Pullback abwarten!

BreakoutPullback Trading-Strategie

Rückblick

BlackRock gilt als einer der größten Anbieter von Anlageverwaltungs-, Beratungs- und Risikomanagementlösungen. Das US-amerikanische Unternehmen analysiert breitgefächerte Anlagekonzepte und ist bestrebt, seinen Kunden einen beständigen Mehrwert in einem risikokontrollierten Umfeld zu schaffen. Der Konzern offeriert hochwertige Anlagelösungen, die für einen Großteil unterschiedlicher Anlageformen und -märkte konzipiert sind und eine Vielzahl verschiedener Anlagestile und Performanceziele beinhalten. Die Aktie von BlackRock startete im November 2023 zur Aufholjagd. Danach folgte eine längere Seitwärtsphase, welche jetzt nach oben verlassen wurde.

BlackRock-Aktie: Chart vom 05.03.2024, Kürzel: BLK, Kurs: 838.40 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Mit dem Breakout aus der Seitwärtsbewegung haben wir bereits ein Kaufsignal bekommen.

Mögliches bärisches Szenario

Kurse unterhalb der 20-Tagelinie wären ein erstes Warnzeichen. Das Abrutschen der Notierungen unter 765 USD würde die Bären auf den Plan rufen.

Meinung

Das Lösungsportfolio umfasst auch die EFTs der iShares-Plattform. BlackRock operiert als Treuhänder und Partner, handelt ausschließlich im Auftrag seiner Kunden und führt keine eigenen Wertpapier-Positionen. Rückenwind lieferte der Markt für Kryptowährungen mit den Bitcoin ETFs, welche kürzlich erstmals durch die US-Börsenaufsicht genehmigt wurden. Der Bitcoin-Fonds des Investmentriesen hat die Marke von 10 Milliarden US-Dollar an Volumen so schnell erreicht wie kein anderer ETF zuvor. Bevor man eine Position in der Aktie des Vermögensverwalters eröffnet, bietet es sich an, einen temporären Rücksetzer abzuwarten.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 124.28 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 440.15 Mio. USD
  • Meine Meinung zu BlackRock ist bullisch
  • Veröffentlichungsdatum: 05.03.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in BLK hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von