Bayer – BAYN: Blockbuster in der Pipeline!

Erfreuliche Nachricht aus Leverkusen

Fortschritte bei Prostatakrebs-Medikament Darolutamid

Bayer (BAYN) – ISIN DE000BAY0017

Rückblick

Fast 19 Prozent Kursverlust in sechs Monaten zeugen davon, dass die Märkte nach dem Monsanto-Debakel immer noch kein Vertrauen in die Bayer-Aktie gewinnen konnten. Jedoch gibt es etwas Licht am Horizont: Der mittelfristige Abwärtstrend ist mit einem höheren Pivot-Tief und einem höheren Pivot-Hoch gebrochen und der 50er-EMA ist schon fast wieder in der Waagrechten.

Bayer-Aktie: Chart vom 17.07.2024, Kürzel: BAYN Kurs: 26.696 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Bei rund 27 EUR finden wir eine Widerstandslinie, bei deren Bruch das Wertpapier das Pivot-Hoch vom 14. Mai ansteuern könnte.

Mögliches bärisches Szenario

Theoretisch könnte die Bayer-Aktie auch noch tiefer fallen. Da möchten wir aber nicht dabei sein. Eine Absicherung unter den letzten beiden Tageskerzen könnte dazu beitragen die Fallhöhe zu begrenzen.

Meinung:

Gemeinsam mit dem finnischen Unternehmen Orion Pharma verkündet der Leverkusener Konzern vielversprechende Fortschritte bei ihrem Prostatakrebs-Medikament Darolutamid, das unter dem Markennamen Nubeqa vertrieben wird. Die jüngst veröffentlichten positiven Studienergebnisse könnten Bayers Ziel, mit diesem Präparat einen Blockbuster-Status zu erreichen, deutlich näherbringen. Diese ermutigenden Nachrichten aus der Pharmasparte könnten dem Kurs der Bayer-Aktie neuen Auftrieb verschaffen.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein Interessenskonflikt vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von