AppLovin Corporation: KI-basierte Werbung boomt!

Fokus auf mobile Werbe-, Marketing- und Analyseplattformen

AppLovin Corporation (APP) – ISIN – US03831W1080

Kurssprung nach den Q4-Zahlen bei AppLovin Corporation (APP)!

Rückblick: Die Aktie der AppLovin Corporation liegt über 90 Prozent im Halbjahresplus. Auffällig ist das Gap Up nach den Zahlen zum 4. Quartal 2023. Die Kurslücke konnte gehalten werden und im Anschluss legte das Wertpapier noch einmal deutlich zu. Der aktuellen Rücksetzer vom Allzeithoch knapp unter den 20er-EMA eignet sich bestens für ein Long Setup.

AppLovin-CorporationAktie: Chart vom 17.04.2024, Kürzel: APP Kurs: 70.90 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullsches Szenario

Sobald der Tech-Sektor etwas freundlicher gestimmt ist, können wir uns einen Swingtrade mit AppLovin vorstellen. Gut möglich, dass wir die aktuelle Orientierung an der letzten Tageskerze bis dahin noch einmal anpassen würden. Im Erfolgsfall könnte das derzeitige Allzeithoch bald wieder Geschichte sein.

Mögliches bärsches Szenario

Auf der Unterseite erkennnen wir eine Unterstützung bei circa 70 USD. Falls der Stop Loss reißt, wäre das Setup erst einmal im Eimer, könnte aber bei tierferliegenden Unterstützungen erneut aufgegriffen werden.

Meinung

AppLovin mit Sitz in Palo Alto, Kalifornien, ist auf Software für mobile App-Vermarktung und -Monetarisierung spezialisiert und profietiert von der starken Nachfrage nach KI-basierter Werbung. Die letzten Quartalszahlen brachten einen Gewinn von 0.49 USD pro Aktie, was 0.14 USD über den Konsenschätzungen lag. Die Aussichten für Q1 im laufenden Jahr sehen weiteres Wachstum vor. Zumindest bis zur Meldung am 8. Mai könnte die Spannung anhalten, so dass die Bullen hier weiterhin im Spiel sein dürften.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von