Apple: iPhone 16 kann nicht wirklich überzeugen!
Diese Kursmarke muss halten!
Rückblick
Die Entwicklerkonferenz WWDC im Juni stand ganz im Zeichen der künstlichen Intelligenz. Mit „Apple Intelligence“ wird der iPhone-Konzern ein völlig neues Ökosystem etablieren. Die Analysten haben mit einem Superzyklus bei iPhones gerechnet. Diese Annahme bekommt nach der Vorstellung der neuen iPhones am 09.09.2024 jetzt aber Risse.
Apple-Aktie: Chart vom 10.09.2024, Kürzel: AAPL, Kurs: 218.10 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Mit Kursen über 225.50 USD würden sich die Bullen wieder zurückmelden.
Mögliches bärisches Szenario
Fallen die Fallen die Notierungen nachhaltig unter das Tagestief von Dienstag bei 216.75 USD, dürfte der Abwärtsdruck zunehmen.Notierungen unter die 20-Tagelinie, wäre das bullische Szenario negiert.
Meinung
Das iPhone 16 entspricht weitgehend den Erwartungen der Analysten. Einen „Superzyklus“ dürften die neuen Features aber nicht auslösen. Die KI-Funktionen von Apple sind momentan nur auf Englisch verfügbar. Weitere Sprachen wie Französisch, Spanisch, Chinesisch und Japanisch sollen folgen, allerdings wurde Deutsch bisher nicht erwähnt. Im europäischen Markt sorgen rechtliche Unsicherheiten durch das Digitalgesetz DMA dafür, dass einige KI-Funktionen vorerst nicht verfügbar sind. Im Vergleich zur Konkurrenz konnte Apple aber die Preise für seine iPhones stabil halten. Charttechnisch sieht es gerade nicht gut aus für die iPhone-Aktie. Schließt das Papier unter der 50-Tagelinie, dürfte sich die Lage weiter eintrüben.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 3.36 Bio. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 9.01 Mrd. USD
- Meine Meinung zu Apple ist neutral
- Quellennachweis: –
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 10.09.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog „Journalistenprivileg“ nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AAPL hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von